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F

Franz

Guest
Ich habe einen City EL von 1995 erworben bei dem im Fahrzeugbrief
40km/h eingetragen sind. Jedoch ist ein Speed Kit installiert, so
das das Fahrzeug ein wenig schneller ist.
Der Tüv wurde von dem Vorbesitzer ohne Probleme gemacht.


Wie ist das nun mit der Versicherung, gibt es da Probleme ?
 
G

Georg Schütz

Guest
Das kommt ganz auf die TÜV-Prüfstelle an. Einige weigern sich - mit Verweis auf einen Haufen Gesetze und EU-Richtlinien - ein El noch als Kleinkraftrad umzuschreiben, bei anderen ist es kein großes Problem. Als Empfehlung kann man nur sagen: am Besten vorher beim entsprechenden TÜV vorsprechen, und wenn es dort Probleme gibt sollte gleich den nächsten TÜV konsultieren. Bei mir tat der TÜV damals auch so, als müßte ein Stück von Kafkas mit einem Einlassbegehrenden vor 1000 Wächtern aufführen. Der Prüfer meinte am Ende der Vorstellung, er müsse nochmal die entsprechenden Gesetzeswerke mit nach Hause nehmen und darüber nachdenken - ich hatte dann Glück, aber der Prüfer meinte, ich wäre bei diesem TÜV auch der letzte, der sein El ummelden könne.
Aber soetwas lässt sich am besten in einem Vorgespräch mit dem jeweiligen TÜV klären.
 

Matthias Deegener

Neues Mitglied
21.06.2006
19
Hallo,

rein rechtlich ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis (50km/h) Speedkit muß eingetragen sein. Da das aber keiner feststellen kann, das EL wahrscheinlich eh nicht "deutlich" über 40 km/h fährt dürfte nichts passieren. Problematisch wäre ein Unfall, bei dem das EL eingezogen wird und dann Gutachter (wahrscheinlich von der Firma City-Com) das Fahrzeug begutachten. Da hilt auch kein "habe ich so gekauft".
Also am besten entweder den Speedwiderstand herausnehmen (Achtung richtig verdrahten, sonst fährt es 60), 50 km/h eintragen lassen oder als Kleinkraftrad anmelden (Siehe andere mails).

MfG,
Matthias
 

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