City-EL und KFZ-Steuer



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Willi-O

Neues Mitglied
20.06.2010
5
Hallo werte City- EL - Gemeinde!

Ich weiß, das Thema KFZ-Steuern und City-EL ist nicht neu, trotzdem hat mich die neueste Info gerade aus den Schuhen gehoben:

Ich habe im Mai 2010 einen neuen EL geordert und im August 2010 (nach langem Hickhack bis der Akku lieferbar und eine Versicherung gefunden war) neu zugelassen.

Den KFZ-Steuerbescheid habe ich noch im August über 11,-¤ erhalten.

Beim ersten Gespräch mit dem FA wurde auf eine falsche Schlüsselnummer der Zulassungsbehörde verwiesen.

Nachdem mit der Zulassungsstelle geklärt war, daß die Schlüsselnummern identisch übermittelt worden sind wie bei anderen Fahrzeugen, die steuerbefreit wurden, ich also wieder hin zum FA.

Diesmal hieß es, daß das 5. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 01.07.2010 in Kraft getreten sei und deshalb das Fahrzeug jetzt als LKW eingestuft würde.

Im Gesetz §8 Nummer 1 Satz 1b, auf den sich die Ablehnung der Steuerbefreiung beruft, wird gesprochen von "dreirädrigen und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeugen mit Hubkolbenmotor". Das isses ja wohl nicht, oder?

Außerdem gelte für den City EL der § 3d KraftStG nicht, weil der Zitat:"nur für reine Elektro-PKW" gelte. ???

Kanns das wirklich sein?

Angeblich hat das BMF das Gesetz sogar absichtlich so formuliert, damit der City-EL dabei aus der Steuerbefreiung herausfällt.

Was fällt euch dazu ein?

Schöne Grüße

Willi
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

So ganz richtig ists nicht, Mein El war die ersten 5 Jahre steuerbefreit,und kostet jetzt eben 11¤.

Da muß sich also was geändert haben.



Gruß

Roman
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
[quote Willi-O]
Außerdem gelte für den City EL der § 3d KraftStG nicht, weil der Zitat:"nur für reine Elektro-PKW" gelte. ???
Kanns das wirklich sein?
Willi[/quote]

Hallo Willi,
ist leider so, soll aber nicht so sein.
Ich meine: es ist so, dass die ausführenden Dienststellen und Behörden oft nicht wirklich wissen, was sie tun.

Meine Empfehlung: Formalen Widerspruch einlegen und um Begründung bitten, warum der §3d nicht für einen CityEl gilt. Einfach hinschreiben, dass dies ein reiner Elektro-PKW ist.
Sie müssen für die gegenteilige Ansicht eine Begründung liefern. Einfach drauf bestehen.

Ich habe übrigens viel bessere Erfahrungen bei der ersten Anmeldung meines damaligen CityEls gemacht. Nur hiess er damals noch Mini-El, und es war im Herbst 1989. Vor 21 Jahren !. Auch damals 5 Jahre steuerbefreit. Insofern hat sich am Gesetz nie was geändert. Mittlwerweile ist mein zweiter EL (den ersten Mini-El habe ich nicht mehr, jetzt einen 1990 er CityEl) ganz und klar steuerfrei, weil auf kleines Versicherungskennzeichen umgezwungen. Ging ganz problemlos, nachdem mein kleiner Zweimann-TÜV nach kurzem telefonischem Hinweis bei der Terminanmeldung die ganze Sache im Internet nachgeschaut hat.

Lass Dich von Behörden nicht ins Bockshorn jagen. Tu eher dumm und lass Dir alles ganz genau erklären. Das hilft meist, denn im Laufe der Erklärungen wirds dann auch denen klar, wie es eigentlich sein sollte. Bei mir im Landratsamt hat auch der Sachbearbeiter schon mal gepasst, d.h. wußte nicht weiter. Da habe ich dann beim Chef weitergemacht, der sehr interessiert (an meinem Wissen) war. Na ja, es half natürlich, dass ich damals Vorsitzender des Bundesverbandes Solare Mobilität war und Chefredakteur der Solarmobil Zeitschrift. Und eine Zeitschrift hatte ich für den natürlich dabei. Da gab es dann ein schönes und längeres Gespräch. Und jetzt - nach all den Jahren - bin ich dort natürlich bestens bekannt.

Es spricht nichts dagegen, dass Du es ebenso machst, also mit den vielen sachdienlichen Hinweisen von hier und aus dem Forum entsprechend selbstbewußt auftrittst. Die werden schnell merken, dass sie Dich etwas qualifizierter behandeln müssen.

Das gilt auch für die Finanzämter. Viele Elektroautofahrer haben schon (qualifizierten) Widerspruch eingelegt. In allen Fällen haben die Sachbearbeiter sich dann schlau gemacht und die Steuerbefreiung berücksichtigt.

Kommt mir ganz ähnlich vor wie bei der Orgie um die grüne Plakette. Da gibts zum Glück bei Dreirädern keine Probleme. Die brauchen gar keine Plakette, auch wenn sie noch so stinken. So stehts jedenfalls im Gesetz. Und die vierrädrigen mit Elektroantrieb bekommen die grüne Plakette. So stehts in den Durchführungsverordnungen, die ich vor Jahren hier schon mal als pdf "geposted" habe. Zum Ausdrucken und Mitnehmen. Vielleicht müssen wir das für die relevanten Steuergesetze auch mal machen. Wär was fürs Wiki.
 

hk12

Aktives Mitglied
06.01.2009
1.695
Hallo Roman,

das ist es ja eben, ich habe in die angegebenen Paragraphen gesehen und erkenne nichts was das EL von der Steuerbefreiungsregel ausschließt. Der Text dort wiederspricht jedenfalls der vorgetragenen Argumentation des Finanzamtes. Einziger Hasenfuß aus meiner Sicht währe wenn das 3Rädrige Leichtmobil per Steuerdefinition eben kein PKW wäre.

Also ich sehe es wie Roland, Einspruch einlegen... .

An dieser Stelle vielleicht die Info:
vor einiger Zeit wurde ja kund getan das CityEL als Neufahrzeug nicht Abwrackprämienberechtigt sei.
Ich weiß definitiv von einem Fall bei dem der Käufer bei Kauf des EL die Prämie bekommen hat.
Natürlich auch mit Ein und Wiedersprüchen des Händlers an relevanter Stelle. Man wollte damals sogar vor Gericht, was aber meines Wissens dann nicht nötig war.

Gruß
Horst
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Ja das ist ja das Problem daß offensichtlich jede Behörde unterschiedlich entscheidet.

Kann aber auch Vorteile haben wenn du z.B. ein US Fahrzeug hier zulassen willst, ein Pickup wird vom TÜV als LKW behandelt und muß viel weniger Vorschriften erfüllen, von der Zulassungsstelle wird er dann als PKW eingestuft und schon hat man die ganzen Hürden umschifft.

Bei meinem El habe ich explizit nach dem vorderen Nummernschild gefragt, die Zulassungsbehörde wollte mir keines geben.

Gruß

Roman
 

hk12

Aktives Mitglied
06.01.2009
1.695
Sehr nobel von Deiner Zulassungsbehörde, ich muß immer auf die Blitzer achten... .

Aber, Du hast schon Recht; Frage ist jetzt nur was sagt das Gesetz wirklich.

Gruß
Horst
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Der TÜV sagt bei mir ziemlich eindeutig das ein vorderes Nummernschild nicht vorschriftsmäßig anzubringen ist ohne die Verletzungsgefahr bei Unfällen zu erhöhen.

Das fehlende Nummernschild hat mir schon diverse Strafzettel erspart;)


Gruß

Roman
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo,
bei mir wars genau umgekehrt, ich habe bei der Zulassung ausdrücklich kein vorderes Nummernschild haben wollen - hat die Zulassungsstelle ganz entschieden abgelehnt.
Grüße

Lothar
 

Stefan B.

Bekanntes Mitglied
30.01.2007
2.034
Wenn du das El neu hast, frag doch mal den Karl von Smiles. Der müsste das doch wissen.
Gruß Stefan
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Lothar,
genauso wars bei mir auch. Ich habe die Sachbearbeiterin darauf aufmerksam gemacht, dass das vordere Nummernschild Unfug ist und nicht konform zur StVZO montiert werden kann. Sie haben drauf gepocht. Also hab ich erklaert, dass ich dieses Nummernschild gaaanz sicher nicht montieren werde, da ich mich nicht strafbar machen werde, vor allem hinsichtlich Unfaellen mit Fussgaengern. Das haben sie akzeptiert. Mein vorderes Nummernschild haengt in der Garage...
Ein EL-Fahrer aus der Nachbarstadt noetigte die Sachbearbeiter, sich die Front seines ELs anzuschauen und ihm zu erklaeren, wie zur Axt das Nummernschild Regelkonform zu montieren sei. Daraufhin hat er keiness bekommen.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Ben-EL

Aktives Mitglied
29.12.2009
606
Ich bin bei meiner Anmeldung mit Fotos aus dem Internet von einem EL hingegangen wo nur hinten eins dran war :spos:

dann gabs keine Fragen mehr zu diesem Thema, nur zu bekannten...Reichweite etc. :)
 

Willi-O

Neues Mitglied
20.06.2010
5
So, nun fast einen Monat und unzählige Diskussionen später zu Eurer Info, wie´s weiterging:

Ich habe erstmal Widerspruch eingelegt.
Das hat das FA zur Aussage veranlaßt, daß es offensichtlich falsch war, die Steuerbefreiung aufzuheben und daß wir einen neuen Steuerbescheid mit 0,- bekämen.:spos:

Am Tag des Fristablaufs für den Widerspruch hatte ich aber immer noch keinen neuen Bescheid, deshalb habe ich den Widerspruch erneut (diesmal mit Fotos des EL) persönlich schriftlich mit Kopie und Eingangsstempel abgeliefert, wobei ich erfahren habe, daß es "eben keinen neuen Bescheid gebe, weil des war scho richtig so, wie wir´s gemacht haben", schließlich gebe es eben die neue Fahrzeugkategorie "3rädrige und leichte 4rädrige mit Hubkolbenmotor und Lenkstange".

In meinen Augen schonmal eine Frechheit, das einfach auszusitzen und zu versuchen, den falschen Bescheid durch Fristversäumnis rechtskräftig werden zu lassen.

:hot:

Parallel zu dem schriftlichen Widerspruch haben wir einen Brief nach München und Berlin geschrieben mit der Bitte um Stellungnahme. Leider hat bisher nur der Kollege von Hr. Söder geantwortet (daß der nicht zuständig ist). Von den anderen (Fahrenschon, Schäuble und Röttgen) fehlt noch jede Spur. Weiß leider nicht, wie ich ihn hier hochladen könnte (den Brief ;)).

Mittlerweile ist mir zu Ohren gekommen, daß nichtmal mehr andere "leichte" Stromer die Steuerbefreiung bekommen sollen, wobei bei es mir noch geheißen hatte "Tja, wenn Sie ein Rad mehr hätten, ja dann, ..." aber der Reva z.B. hat ja 4 Räder :confused:

Interessanterweise wurde mir letzte Woche auf der Ecar-Messe in München von der Fa. Twike noch offiziell bestätigt, daß diese die Steuerbefreiung bekämen (mein FA sieht das erst recht anders ("das hat ja sogar eine Lenkstange:eek:"))

Ich wurde inzwischen offiziell aufgefordert, den Widerspruch zurückzunehmen, um keine für mich kostenpflichtige Entscheidung heraufzubeschwören.:angry:

Die Frist hierfür habe ich verstreichen lassen, da Mitte November eine interne Anweisung der Behörden an die Finanzämter zu diesem Sachverhalt erwartet wird und mein FA und ich das erstmal abwarten wollen.

Das neueste dann also im November hier

Grüße,
Willi-O

P.S.: habe mittlerweile übrigens schon die ersten 2000km "gestromELt" und mir fällt auch kein vernünftiger Name ein
 

bolkobienert

Aktives Mitglied
23.11.2007
1.140
58
Jade
Hallo,

das würde ich nicht so einfach laufen lassen. Auf jeden Fall gilt die Steuerbefreiung für 5 Jahre. Ich hab mal nachgefragt, es wurde bestätigt. Auch auf den falschen Bescheid hin bist du zur Zahlung verpflichtet.

Hier mal eine Story am Rande: Wir bekamen im Juli von einem Finanzamt eines benachbarten Landkreises einen Grunderwerbsteuerbescheid, obwohl wir garkeinen Grund erworben hatten. Auf unseren verwunderten Anruf beim Sachbearbeiter versprach er nachzuforschen und sich zu melden. Das tat er natürlich nicht. Daraufhin ein neuer Anruf - Sachbearbeiter im Urlaub ! Vertretung meldet sich tatsächlich zurück und bestätigt den Irrtum. Wir werden aufgefordert den Bescheid wegzuwerfen. 4 Wochen später Mahnbescheid mit Mahngebühr. Erneuter etwas wütender Anruf beim FA. Wieder neuer Bearbeiter, der keine Ahnung von irgendetwas hat. Etwas pampig werden wir darauf hingewiesen, das hätte wohl so seine Richtigkeit. Nach der wütenden Reaktion wiederum die Aufforderung das Ganze zu vergessen. 2 Wochen später neuer Mahnbescheid mit Vollstreckungsandrohung und Mahngebühr. Diesmal haben wir eine Frist gesetzt zu der eine schriftliche Aufhebung bei uns vorzuliegen hat. Wir haben die Aufforderung den Betrag ( fast ein Monatsgehalt!) vorab erstmal zu überweisen zurückgewiesen. Es wurde dieser Bescheid dann auch geschickt, allerdings mit der Aufforderung doch den Mahnbetrag schnellstmöglich zu überweisen! Ich wollte schon mit der Abrissbirne beim FA anrücken, nur meine Frau hat mich bremsen können. :angry:

Also Alles schriftlich geben lassen von Behörden. FA ist da ganz schlimm.

Gruß,
Bolko
 

Willi-O

Neues Mitglied
20.06.2010
5
Hallo Bolko,

ja genau, das war noch das beste!

Das was Dir da passiert ist kommt mir sehr bekannt vor, wenns ned so traurig wär, müßte man lachen!

Ich habe (weil ja dazu verpflichtet, sonst bekommst Du gar kein KFZ mehr zugelassen!!) eine Einzugsermächtigung mit unterschrieben für die KFZ Steuer.
Mittlerweile habe ich eine Mahnstufe drauf auf den 11,-¤ weil die *** im FA behauptet, irgendjemand hätte wohl angerufen und die schriftlich vorliegende Einzugsermächtigung widerrufen....

Da fällt mir nix mehr dazu ein!
Ist unser Staat schon so Pleite, daß man jetzt künstlich Mahngebühren erzeugt? *Kopfschüttel*

Habe jedenfalls gestern die 11.- überwiesen, mal schaun, ob sie auch noch zusätzlich abgebucht werden.

Da, wo Du nachgefragt hast, ist man vermutlich nicht befugt oder bereit, Dir (mir) das schriftlich zu bestätigen? Oder?

Das wäre sicher hilfreich, wenn andere FÄ das richtig bestätigen würden und dem meinigen auf die Art die "richtige Interpretation" des Gesetzes beibrächten....

Dank derweil,
Willi-O
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Einfach aber wirkungsvoll ist in diesem Falle eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Oder mit Rechtsschutz gleich den Dienstherren also vermutlich das Bundesland selbst verklagen.

Ich hab da auch so meine Erfahrungen mit den Behörden und die sind ganz einfach zu beschreiben,

Gleich den ganz großen Hammer rausholen wenn irgendwas nicht stimmt.

Gruß

Roman
 

DL1DUK

Aktives Mitglied
22.03.2009
442
Dienstaufsichtsbeschwerde wirkt!!

Aber Bolko mit Abrissbirne vorm FA. Da würden wir Ihn sogar im Fernsehen sehen!

Grüße...
 

H-G

Mitglied
17.07.2008
77
Hallo!

Bei mir ist die maximale Größe des Nummernschildes in den Papieren eingetragen:
Max: Kennz.Gr.Vo.450X110
Habe es auch so bekommen mit einer kurzen Nummer. Der Vorbesitzer hatte auch ein Nummernschild vorne. Schon um die Löcher zu verdecken habe ich es montiert. Ein Bekannter mit neuem CityEl fährt es im Kofferraum spazieren.
Bei Strafzetteln wurde das Verfahren immer eingestellt, da nie der richtige Fahrzeugtyp angegeben war.
Habe beim Einspruch angegeben, das das Kennzeichen zwar stimmt ich aber keinen Opel oder Ford besitze.

Zahle 11¤ Steuer.
Grundlagen der Festsetzung
Emissionsklasse 0088 (nicht bekannt)
Steuerermäßigung 50% nach § 9 Abs. 2 KraftStG
 

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