City el ohne Führerschein?

  • Themenstarter Christopher Dedner
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Christopher Dedner

Guest
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung mit der Zulassung und vor allem mit dem Betrieb eines city el in der Version mit 25 Kmh, die als "Krankenfahrstuhl" auch ohne Führerschein gefahren werden dürfen? Laut der Homepage von city el und von Ralf Wagner ist das ja möglich...?

Gruß Christopher
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Meines Wissens nach dürfen keine Els mehr neu als Krankenfahrstuhl zugelassen oder umgeschrieben werden. Im letzten Jahr hat sich da etwas bei den Zulassungsvorschriften geändert. Bestehende Krankenfahrstuhl-Els dürfen aber weiterhin betrieben werden, sofern der Fahrer eine ärztliche Bestätigung seiner Geh-Behinderung besitzt. Wir hatten mal eine Weile so ein Fahrzeug - 25 km/h ist aber verdammt langsam :sneg: , jetzt ist es eine 45 km/h Version mit Versicherungskennzeichen :).
Gruß, Vera
 
R

Roland Reichel

Guest
Frag doch mal beim Georg Schumacher in Lorsch nach. Er hat den 25er City-El und andere, z.B. den Pasquali, angeboten, und dürfte Erfahrungen haben.
Seine Internetseite: www.solar-mobil.de.

Gruss, Roland Reichel, Bundesverband Solarmobil e.V.
www.solarmobil.net
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Pressemitteilung des BVerwG Nr. 3/2002

Quelle: Pressemitteilungen des Bundesverwaltungsgerichts

"Motorisierter Krankenfahrstuhl" für jedermann fahrerlaubnisfrei

Das fahrerlaubnisfreie Führen eines einsitzigen Kraftfahrzeuges mit einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, das in der Fahrerlaubnisverordnung als "motorisierter Krankenfahrstuhl" bezeichnet wird, ist auf öffentlichen Straßen nicht auf körperlich gebrechliche oder behinderte Personen beschränkt. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute entschieden.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger die Feststellung, dass er zum Führen seines einsitzigen Kraftfahrzeugs des Modells "Agora 160" auf öffentlichen Straßen auch ohne Vorliegen körperlicher Gebrechen oder Behinderungen keiner Fahrerlaubnis bedürfe. Seine Klage blieb vor dem Verwaltungs- und dem Berufungsgericht erfolglos. Auf seine Revision hob das Bundesverwaltungsgericht die vorinstanzlichen Entscheidungen auf und gab der Klage statt: Die Fahrerlaubnisverordnung mache das fahrerlaubnisfreie Führen eines sog. motorisierten Krankenfahrstuhls nicht vom Vorliegen einer körperlichen Gebrechlichkeit oder Behinderung abhängig. Das ergebe sich schon aus dem Wortlaut der einschlägigen Vorschrift und werde bestätigt dadurch, dass der Verordnungsgeber an anderer Stelle ausdrücklich auf die Benutzung durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen abstelle. Zwar unterfielen der Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Fahrerlaubnispflicht nur solche Kraftfahrzeuge, die nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmt seien. Doch werde nach dem Willen des Verordnungsgebers dieser Bestimmung genügt, wenn ein zur Beförderung dieser Personen geeignetes Kraftfahrzeug auf Dauer den Anforderungen entspreche, die er durch die Einsitzigkeit sowie die Gewichts- und Geschwindigkeitsbegrenzung normiert habe. Das Kraftfahrzeug des Klägers erfülle unstreitig diese Anforderungen.

BVerwG 3 C 39.01 - Urteil vom 31. Januar 2002
 

John

Neues Mitglied
14.04.2006
42
Hallo

Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich doch mein Sinclair C5
nur mit Elektroantrieb mit 25Km/h einfach so fahren oder ?
Aber wie sieht es dann aus mit Versicherrung ?

Gruss John
 
R

Re: City el ohne Führerschein? Neues

Guest
Hallo Vera,

gab es da noch was mit Altersbeschränkung?
Ab 14, 15, 16, 18Jahren?

Griaßle K.-H. Arnold
 
R

Roland Reichel

Guest
Hallo Vera,

danke für die gute und sauber recherchierte Nachricht über das Urteil zur (fehlenden) Führerscheinpflicht bei Krankenfahrstühlen.

Wenn ich alles richtig und sorgfältig lese, finde ich aber keinen Heinweis auf die Zulassung des Fahrzeugs. Das steht wohl auf einem ganz anderen (Gesetzes-)Blatt. Ich gehe allerdings davon aus, dass das Fahrzeug dann auch die entsprechende Zulassung als Krankenfahrstuhl haben muss, also auch offiziell in den Papieren eingetragen und so.

Das hat - nach meinem Wissensstand - Georg Schumacher aus Lorsch schon gemacht und verkauft (CityEl).

Für den Sinclair sehe ich da eher Probleme. Wer macht die Zulassung?? Ich habe früher mal einen gehabt, aber schon lange wieder verkauft. Ich glaube nicht, dass es eine Strassenzulassung dafür gibt. Es ist doch mehr oder weniger ein Spielzeug geblieben.

Gruss, Roland Reichel
 
C

Christopher Dedner

Guest
Liebe Vera Kürten,
auch von mir vielen herzlichen Dank für die tolle Recherche!

Zur Frage der Zulassung habe ich auch schon einiges in Erfahrung gebracht: Aufgrund der Höchstgeschwindigkeit ist ein solches Fahrzueug einem Mofa quasi gleichgestellt. Somit ist ein "kleines" Moped-Versicherungskennzeichen erforderlich. Somit dürfte auch das Alter, ab dem man fahren darf wie beim Mofa bei 16 liegen. Allerdings braucht man - wenn nach 65 geboren - dann noch eine (Mofa-)Prüfbescheinigung.
Das Fahrzeug muss noch bestimmte Bedingungen aufweisen!: Max 300kg, nur ein Sitz. Sonst wird es nicht zugelassen. Aber die scheint das city-el ja zu erfüllten :)!

Gruß Christopher
 

Georg Schumacher

Neues Mitglied
04.03.2006
4
Hallo zusammen,

die Geschichte mit den Krankenfahrstühlen ist ein dauerndes auf und ab.

Nach dem o.g. Urteil wurde definitiv klargestellt, das jeder (auch ohne Behinderung) einen Krankenfahrstuhl fahren darf. Das ganze geht ab 15 Jahren, wer allerdings vor dem 01.04.1964 geboren ist muß eine Prüfbescheinigung für Krankenfahrstühle machen (6 Theoriedoppelstunden ohne Praxis bei der Fahrschule, Kosten um die 100€).

Zulassungsrechtlich hat der TÜV die Zulassung von Krankenfahrstühlen Ende letzten Jahres durch interne Verordnungen gestoppt.

Aufgrund des o.g. Urteils, das sich nur indirekt auf die Zulassungsvorschriften bezieht, hat sich unser TÜV dazu entschlossen, wieder Krankenfahrstühle abzunehmen, allerdings keine umgebauten Benzinautos.

Rein rechtlich gilt immer noch die StVZO. Und da steht nix anderes drin, wie seit Jahren (300kg Leergewicht, 1 Sitz, 25 km/h). Allerdings arbeiten die zuständigen Gremien mit Hochdruck an einer neuen Verordnung, die kurz gesagt nur noch "Stühle auf Rädern" vorsieht.

Wer also mit einem Krankenfahrstuhl liebäugelt sollte sich beeilen!

Gruß Schorsch

www.solar-mobil.de
 

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