City EL 40kmh PKW auf Kleinkraftrad umschlüsseln. - Elektroauto Forum

City EL 40kmh PKW auf Kleinkraftrad umschlüsseln.

lukas3824

Neues Mitglied
03.08.2026
8
Ich habe einen City El bj. 1992
Leergewicht 320kg.
Der Tüv behauptet ich könne das Fahrzeug nicht
umschlüsseln. Gibt es hier jemanden der mir eine Kopie von seinen Papieren zuschicken kann.
Wichtig Leergewicht über 270kg. Laut Tüv ist das die Grenze.
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
6.380
Hi,
wie schon auf Facebook geschrieben, wende dich an Wolle per PN..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Übersicht der Klassen:


L2e geht mit über 270 kg nicht.

L5e schon...

Die Kiste mal nachwiegen - bei mir stehen 285 kg im Schein (40 km/h PKW-Zulassung). Aber der ist orginal, also mit Bleiankern. Mit heutiger leichterer Lithiumtechnik sollten 15 kg weniger kein Problem sein.

Gruß,

Werner
 

lukas3824

Neues Mitglied
03.08.2026
8
Gelten für mein Fahrzeug nicht die
regeln von 1992?
 

Anhänge

  • Tüv EL EU 1992.pdf
    2,2 MB · Aufrufe: 27

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
15 kg weniger? Du meinst wohl eher 60 kg..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha

Wenn die 320 kg stimmen. Bei mir steht in der alten Zulassung 285 kg drin.

Ich würde erstmal nachwiegen!

Im Elweb steht auch Leergewicht 290 kg.

Siehe https://elweb.info/dokuwiki/doku.php?id=cityel_technische_daten

Hab jetzt erstmal nachrecherchieren müssen, ob bei der Angabe 'Leergewicht' der fahrer schon dabei ist, das ist anscheinend der Fall, der wird mit 75 kg gerechnet. Also darf das leere Fahrzeug 195 kg auf die Waage bringen, um L2e zu schaffen.

Gruß,

Werner
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Gelten für mein Fahrzeug nicht die
regeln von 1992?
Für die ursprüngliche Zulassung schon.

Du willst aber JETZT auf Leichtfahrzeugklasse umschlüsseln, und jetzt gelten halt die aktuellen Regeln, und für L2e wirds da halt bei 270 kg knapp. Was spricht gegen L5e?

Gruß,

Werner
 
Zuletzt bearbeitet:

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
6.380
Hi Werni,
mein Bleisatz damals wog etwa 120kg, meine 32 Muller-Zellen 64 kg..

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Dann wären ja auch 60kg Gewichtsersparnis durchaus im möglichem Rahmen. Am einfachsten ist nachwiegen, die 320 kg kommen mir einfach irgendwie schwer vor.

Falls da dann wirklich ein Wert unter 195 rauskommt, muss man damit nochmal auf ne geeichte Waage und nen Wiegeschein anfertigen lassen. Das sollte der Tüv dann akzeptieren.

Gruß,

Werner
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
4.156
Alle vorschreibet
Völlig korrekt
Das er erstmal irgendwo wiegen MUSS hab ich ihm schon geschrieben
Wenn’s nicht passt sehen wir weiter
Bin drann
WollE
 

Sven Salbach

Bekanntes Mitglied
15.03.2007
10.068
48
Hannover
www.litrade.de
Kann man denn immer noch Fahrzeuge von 45 auf 63 ummelden?
Das sollte doch eingeschränkt werden, somit würde das einen erheblichen Wertverlust für das EL bedeuten, wenn man den runter schlüsselt und nie wieder auf 63km/h raufschlüsseln kann
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Wenn ich mich recht erinner, war es von 45 auf 63 kompliziert. Daher unbedingt den alten Fahrzeugbrief aufheben! Zudem sehr wichtig: Die Ausnahmegenehmigung für den eingeschränkten Sichtbereich, Wolle hat da diverse für die verschiedenen Fahrgestellnummern. Mit alter Zulassung muss man die immer eigentlich immer dabeihaben...

Mein EL ist noch 'ganz alt': PKW-Zulassung mit 40 km/h. Da muss ich auch irgendwann mal ran, wenn es wieder läuft. Ich vermute aber, diese Umschreibung werde ich nur in Würzburg bekommen...

Gruß,

Werner
 

lukas3824

Neues Mitglied
03.08.2026
8
Hier mal was spannendes zum Leergewicht und umschlüsselung auf Kleinkraftrad.
Die 270kg spielen kleine Rolle.
 

Anhänge

  • TÜV im fahrbereiten Zustand.pdf
    1,6 MB · Aufrufe: 32

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Na,

da stehts doch eindeutig (Seite 44 ff):

L2e darf nur max 270kg haben und max 45 km/h fahren.

Ansonsten wird es L5e, eh besser fürs EL, weil mehr als 45 km/h zulässig.

Gruß,

Werner
 

lukas3824

Neues Mitglied
03.08.2026
8
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem


Zustand schließt folgende Massen nicht ein:


a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);


b) die Masse der im Bereich der Ladefläche installierten Maschinen


oder Ausrüstungen;


c) im Falle eines Hybridfahrzeugs oder eines Fahrzeugs mit


reinem Elektroantrieb die Masse der Antriebsbatterien;


d) im Falle von Fahrzeugen mit Einstoff-, Zweistoff- oder Mehrstoffbetrieb


die Masse des Zufuhrsystems für gasförmige


Kraftstoffe sowie die Masse der Behälter für gasförmigen


Kraftstoff; und


e) im Falle des Antriebs mit komprimierter Luft die Masse der


Behälter für die Speicherung von Druckluft.
 

lukas3824

Neues Mitglied
03.08.2026
8
Die Batterie wird nicht mitgerechnet, da steht auch kein Leergewicht!

L2e

Dreirädriges Kleinkraftrad (4) drei Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und


(5) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3 , falls ein PI-Motor mit Innenverbrennung, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3 , falls ein CI-Motor Teil der


Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und


(6) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ≤ 45 km/h und


(7) maximale Nenndauerleistung oder Nutzleistung (1 ) ≤ 4 000 W und


(8) Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und


(9) ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes und
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Ok,

das mit dem Fahrer hatte ich mich ja auch schon gefragt, aber keine Aussage dazu gefunden. In der normalen Definition des Leergewichts ist der Fahrer mit 75 kg enthalten. Bei 270 kg OHNE Fahrergewicht sollte es da ja keine Probleme mehr geben.

Gruß,

Werner
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.551
Heidenrod
Was für ein Fahrer? Es geht hier um die Batterie die nicht in die 270kg einfließt!


Steht ganz am Anfang:

"
(2) Die Masse eines Fahrzeugs der Klasse L in fahrbereitem


Zustand schließt folgende Massen nicht ein:


a) die Masse des Fahrers (75 kg) und des Beifahrers (65 kg);"



Die Batterie kommt dann unter c). Wenn also weder der Fahrer noch die Batterie ins zu erreichende Gewicht eingehen, sollte das mit 270 kg locker gehen.

Also das obige Dokument ausdrucken und dem Tüv-Mensch zum lesen geben.


Gruß,

Werner
 

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