Charly Elektromobil (Krankenfahrstuhl) Betriebserlaubnis - Elektroauto Forum

Charly Elektromobil (Krankenfahrstuhl) Betriebserlaubnis

Letzte Änderung im Vergleich
Laden...

Farkas

Neues Mitglied
05.07.2020
29
Hallo ihr Lieben,

Da der Vorbesitzer von meinen kürzlich erworbenen "Charly Plus" (Krankenfahrstuhl) die Betriebserlaubnis verschlumpert hat, steht demnächst ein Besuch beim "TÜV-SÜD" an. Vielleicht hat jemand von euch ein paar nützliche Tipps für mich, was ich alles dafür benötige. Vor allem würden mich die Kosten für ein solches Gutachten (Betriebserlaubnis) interessieren. Eventuell hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht und kann mir hilfreiche Infos geben.

VG aus dem Vogtland....
 

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
156
Hallo Farkas,

Wenn Du die Betriebserlaubnis (ABE) für den Charly Plus Elektromobil nicht hast, benötigst Du eine Zweitschrift. Da es sich um ein in Deutschland gefertigtes Spezialfahrzeug (motorisierter Krankenfahrstuhl) handelt, ist der Hersteller der erste Ansprechpartner.

  1. Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN/VIN): Die 17-stellige Nummer (zu finden am Rahmen, oft unter dem Sitz oder im Fußraum).
  2. Kaufvertrag oder Eigentumsnachweis: Um zu beweisen, dass das Fahrzeug Ihnen gehört.
  3. Schriftliche Verlustanzeige/eidesstattliche Erklärung: Eine formlose Erklärung, dass die Papiere verloren wurden. Das muss der Vorbesitzer schreiben, weil er die Betriebserlaubnis verloren hat.
  4. ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung: Diese kann von der Zulassungsstelle ausgestellt werden (bestätigt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist).
  5. Fotos des Fahrzeugs: Oft verlangt der Hersteller Fotos, um das Modell und die FIN zu verifizieren.
Die Kosten für die Erstellung einer neuen Betriebserlaubnis liegen herstellerabhängig meist zwischen 10 und 50 Euro, können aber je nach Modell und Aufwand (z.B. bei Zweitschriften von Gutachten) variieren.

LG Sonja
 
  • Like
Wertungen: Sascha Meyer

Farkas

Neues Mitglied
05.07.2020
29
Hallo Sascha,
Vielen Dank für deine schnellen Infos.
Alle Informationen zur "FIN/VIN" zum Typ: Charly habe ich bereits vom Hersteller (Leichtmobile) erhalten.
Ein Kaufvertrag liegt natürlich vor, ohne dem wäre es wirklich schwierig.
Der Preis für ein neues Gutachten ist ja wirklich nicht so teuer, ich hab da schon von Summen über 100 € gehört.

VG Uwe
 

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
156
Hallo Sascha,
Vielen Dank für deine schnellen Infos.
Alle Informationen zur "FIN/VIN" zum Typ: Charly habe ich bereits vom Hersteller (Leichtmobile) erhalten.
Ein Kaufvertrag liegt natürlich vor, ohne dem wäre es wirklich schwierig.
Der Preis für ein neues Gutachten ist ja wirklich nicht so teuer, ich hab da schon von Summen über 100 € gehört.

VG Uwe
Mein Name ist Sonja, aber kein Problem. Sascha hat nur meinem Beitrag einen Daumen nach oben gegeben.
 

Farkas

Neues Mitglied
05.07.2020
29
Hallo an alle,

Liebe Sonja, bitte entschuldige die Namensverwechslung, ich hatte den Sascha doch tatsächlich als Kommentator angenommen.

Nun möchte ich euch die neusten Informationen bezüglicher der verloren gegangen Betriebserlaubnis für meinen Charly nicht vorenthalten.

Ich hatte die Firma "Leichtmobile GmbH" wegen den fehlenden Unterlagen zu meinen Charly inkl. "VIN" Nummer angeschrieben und heute bekam ich per Mail die komplette Abschrift/Duplikat der originalen Betriebserlaubnis für meinen Charly.

"Sowas nenne ich Service."

Mithilfe dieser wichtigen Unterlagen kann ich jetzt zum "TÜV" und neue Dokumente/Betriebserlaubnis ausstellen lassen. Der Bearbeiter vom TÜV wird sich natürlich sehr freuen, da er mit der Abschrift deutlich weniger Arbeit mit den Einträgen/Daten haben wird.

VG Uwe
 

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
156
Hallo Farkas

ich hatte auch einmal Probleme, aber nicht mit einem Charly, sondern mit einem TOL 414, dass ist ein Kabinenroller aus China. Gekostet hat er mich aher nicht viel, da der Vorbesitzer Geld gebaucht hat. Und zwei selbst gebaute Anhänger habe ich auch für das Fahrzeug. Einen MiniWohnwagen (Gesamtlänge mit Deichsel 2 Meterund einen kleinen Anhänger zum Einkaufen. Man muss nur aufpassen, dass man sich an die gesetzlichen Gegebenheiten hält und sich anpasst. Manchmal muss man sich eben im Leben durchboxen, anders geht es nicht.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und viel Freude an Deinem Charly

Sonja
 

Farkas

Neues Mitglied
05.07.2020
29
Hallo Sonja,

Vielen Dank, klingt nach "MInimalisierung" diese Roller gefallen mir auch sehr.
Ich fahre seit vielen Jahren einen "Graf Carello Duett" noch das alte Modell mit Kettenantrieb BJ. 98.
Mit dem Carello bin ich eigentlich sehr zufrieden, er brauch halt sehr viel Pflege und man muss geschickte Hände haben. Über die Jahre hatte ich sehr viele Reparaturen, die man zum Glück noch alle selber machen kann. Aber im Winter und besonders bei Neuschnee hatte ich immer große Probleme mit dem Kettenantrieb. Die Ketten liegen trotz Schutz relativ niedrig zum Boden und dann wird der Schnee wie auf einem Förderband transportiert, was dann äußerst schlecht ist und bis zum Reisen der Kette führen kann (ist mir passiert).

Ein weiteres Problem gibt es bei den Zweisitzermodellen, die nur noch ab "BJ. 95 - 98, bzw. alle die vor 2002 erstmalig in den Verkehr gekommen sind toleriert. Alle anderen Zweisitzer, die nach 2002 in den Verkehr gekommen sind, dürfen nicht mehr "Führerscheinfrei" gefahren werden, oder müssen als 6 km/h gedrosselt werden.

Bei dem Charly ist das nicht so streng, da er als echter "Führerscheinfreier" Einsitzer gefahren werden kann.
Der Charly ist natürlich auch viel stabiler und Robuster gebaut, auch der Asynchronmotor ist von Vorteil, da er weniger anfällig ist und verschleißt.

Wie ist das denn bei deinem "TOL 414"? Ist der als Krankenfahrstuhl Führerscheinfrei?

Mit deinem Hänger, das klingt sehr interessant!

VG Uwe
 

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
156
Hallo Uwe,

nur kurz, denn ich bin sehr müde und habe einen anstrengenden Tag hinter mir. Ein TOL 414 ist ein dreirädriger Elektro (wie der Name schon sagt) Kabinenroller aus China. Den gibt es wahlweise als 25 km oder 45 km Model. Ich würde einen TOL 414 (vor allem in der 45 km Variante) nicht als Rentnerfahrzeug bezeichnen würde. Wer als Rentner mit dem Oberkörper, den Armen und Händen stark eingeschränkt ist sollte damit nicht fahren. Ich kann es sagen, weil ich beruflich mit älteren Menschen zu tun habe.. Wenn der Elektro-Kabinenroller auf maximal 25 km/h begrenzt ist, dürfen Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind, diesen ohne Führerschein und ohne Mofaprüfbescheinigung im öffentlichen Straßenverkehr fahren. Ein Ausweisdokument zum Altersnachweis reicht aus. Für Kabinenroller, die 45 km/h fahren, ist immer ein Führerschein (mindestens Klasse AM) erforderlich, auch wenn man vor 1965 geboren ist. Meinen habe ich gebraucht vor 7 Jahren gekauft und auch dank der HiIfe und Ratschläge von ganz lieben Forumsmitgliedern soweit, dass ich sogar unterwegs laden kann. Hier noch einmal vielen herzlichen Dank an alle.
Liebe Grüße
Sonja
PS: Schau mal hier rein. Hier findest Du noch andere
 

Anmelden

Neue Themen