Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung mit Elektroauto



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Claus.

Aktives Mitglied
11.01.2006
1.404
Habe ich durch Zufall im Netz gefunden:

Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung mit Elektroauto

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart darf gegen einen Autofahrer mit einem emissionslosen Elektroauto, der sich nicht an eine Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hat, die mit dem Zusatzschild "Luftreinhaltung" versehen ist, ein Bußgeld verhängt werden. Nach Auffassung des Gerichtes handelt es sich lediglich um eine Erläuterung, weshalb die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet wurde. Der Zusatz bedeutet hingegen nicht, daß die Geschwindigkeitsbeschränkung nur für Fahrzeuge mit schädlichen Abgasen gilt. Es ist zu unbestimmt, wann von einem Fahrzeug eine umweltschädliche Belastung ausgeht. Außerdem werden die anderen Autofahrer sonst auch dazu bewogen, sich über die Begrenzung der Geschwindigkeit hinwegzusetzen.

Oberlandesgericht Stuttgart (v. 12.06.1998); AZ: 1 Ss 338/98

Da versteht noch einer die Logik. Da sieht man doch das, daß Schild "Luftreinhaltung" reine verarsche ist.

Claus
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.178
91365 Reifenberg
Hallo Claus,
schön, dass Du dies im Archiv wiedergefunden hast. Wir hatten es seinerzeit in den Foren schon diskutiert. Dass das schon wieder so lange her ist 1998..) Soviel ich weiss, kannte Ralf den Fahrer sogar persönlich.

Nun denn, nach der Logik oder Begründung dieses Richters müßte man dann eigentlich bei den Geschwindigkeitsbeschränkungen mit dem Zusatz "Bei regennasser Fahrbahn" oder "Bei Regen" oder "Bei Nässe" auch bei trockener Fahrbahn immer die Beschränkung beachten. In Analogie müßte man dann so argumentieren: "Es handelt sich dann lediglich um eine Erläuterung, weshalb die Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet wurde, der Zusatz bedeutet hingegen nicht, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung nur bei Regen oder regennasser Fahrbahn gilt. Es ist zu unbestimmt, wann von einer Fahrbahn eine Gefährdung ausgeht. Außerdem werden die anderen Autofahrer sonst auch dazu bewogen, sich über die Begrenzung der Geschwindigkeit (bei nur mäßiger Nässe z.B.) hinwegzusetzen."
Das jedenfalls passiert wohl regelmäßig (oder sollte es "regen-mäßig" heißen?)

Im übrigen hatte der Richter wohl in einer Hinsicht keine Ahnung. Zum Thema "Luftreinhaltung": Von einem Elektroauto gehen am Einsatzort keinerlei Emissionen aus, jedenfalls nicht solche, die für die Luftreinhaltung relevant sind.

Gruss, Roland
Trotzdem halte ich das Urteil für ok. Elektromobil-Fahrer sollten hinsichtlich Raserei kein schlechtes Vorbild sein. Ich z.B. habe unter dem 90-Schild hinten an meinem Citroen AX electrique ein weiteres Schildchen angebracht: "Mach mich nicht rasend". Hat genau die Größe, dass nur diejenigen, die zu dicht auffahren, es gut lesen können.
 

Thomas Pernau (Ion)

Aktives Mitglied
22.02.2012
731
glei bei Blaubeira
Hallo,

mich haben sie auf der Hinfahrt nach Sinsheim in auf der B27 in Zuffenhausen geblitzt. Ich erinnere mich dass im Amtsblatt mal ein Artikel stand zu einem neueren Gerichtsurteil das von Daimler erstritten wurde und für den Elektrofahrer positiv war. Weiß evtl. jemand mehr? Die Daimler Werksfahrer wussten davon, aber keine ausreichenden Details.

Thomas