Also ein getauschter Stoßdämpfer sollte jetzt nicht eintragungspflichtig sein (hatte ich am normalen Auto nie eintragen lassen, hat auch nie ein Tüv gefragt/gemeckert). ............Da will der Tüv zumindest einen Festigkeitsnachweis und eine Berechnung, dass die Last innerhalb der Spezifikation ist. Wäre natürlich super, wenn das jemand hinbekommt
Gruß,
Werner
nein Nein NEIN
Jedes Teil braucht einen Zulassung entweder Bauteiltechnisch vom Fahrzeughersteller -> Homoglation
ODER
Als Nachrüst Teil eine Allgemeine ABE!!!!
Also auch Stoßdämpfer - nachgekauft beim Fahrzeughersteller oder InVerkehrBringer, dann sind die verantwortlich für Unfölle die durch Mängel, oder Alternativ original KYB in Japan kaufen - wenn noch Lagerbestand,,,,,
SOO sehen die Gesetzte das seit Jahrzenten vor - somit gibt der Oltimerstaus auch keinen "Bestandschutz" für nicht vorhandene Regelungen von anodazumal her....
Für andere bräucht man ein Mustergutachten von einem Ing. oder von der Herstellerfirma des Erstazteils mit Bezug auf den genauen Fahrzeug Typ; neuerdings nicht nur auch dem Rechnerrichen; Simulation auf Belastungsgrenzen sondern mit dynamischen Fahrtest.
Dann will der Tüv- Das Eingetragen haben das dies kein Original ist - oder wenn es ein allgemeines Gutachten ist ->ABE muß diese immer Mitgeführt werden um Gültigkeit zu haben.
Alle anderen Vorgehensweisen führen heute zum erlöschen der Betriebserlaubnis; versagen der Haftplicht.......
Nur weil dem TÜVler es durch die Hand gegangen ist zu Prüfen - spricht das die Verantwotlichkeit des BEtreiber des Fahrzeugs nicht ab. ALSO wenn dann einer was bei einer Kontrolle sieht......aber letztens ist er so durch desn TÜV......ist bestenfalls der Versuch einer Ausrede, gunstigenfalls einen kostenpflichteige Mängelanzeige die besagt das entweder innerhalb der Frist ein Nachweis zu bringen ist oder ein HerstellerOriginalteil eingebaut wurde das dann von einerm Tüvler oder vergleichbaren Sachverständigen zu bestätigen ist....