Bestätigung zu spät eingreicht...



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

Ladrogue

Neues Mitglied
24.06.2021
4
Hallo zusammen! Mir ist leider etwas ganz dämliches passiert... Ich habe den Antrag bei beim BAFA gestellt mit allen Unterlagen habe aber dann vergessen bzw. Übersehen dass noch eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben nötig ist. Einige Zeit später habe ich eine Erinnerungsmail erhalten mit einer Frist von 2 Wochen. Leider ging es mir in den 2 Wochen (die auch noch mein eigentlich wohlverdienter Urlaub waren) gesundheitlich nicht so gut sodass ich in der Zeit auch nicht wirklich auf Mails geachtet habe. Die Frist lief am 20. Juni aus und die Bestätigung hatte ich erst am 22. hochgeladen. Laut Telefonkontakt war der Antrag am 22. auch schon abgelehnt und mittlerweile ist auch der Ablehnungsbescheid angekommen. Habe ich denn nun noch eine Chance die Bestätigung nachzureichen? Ein Bekannter teilte mir mit dass ein Freund seinerseits das gleiche Problem hatte und die Prämie nicht bekommen hat. Kann da jemand vielleicht etwas dazu sagen? Bin echt etwas aufgelöst wegen der ganzen Sache... :(

Liebe Grüße
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.211
Hi,
wenn es aufgrund einer gesundheitlichen Notlage zur Fristversaeumniss kam, sollte eigentlich mit einem Rechtsanwalt und einer aerztlichen Bescheinigung etwas erreicht werden koennen.
Ich druecke dir die Daumen.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Ladrogue

Neues Mitglied
24.06.2021
4
Hi,
wenn es aufgrund einer gesundheitlichen Notlage zur Fristversaeumniss kam, sollte eigentlich mit einem Rechtsanwalt und einer aerztlichen Bescheinigung etwas erreicht werden koennen.
Ich druecke dir die Daumen.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
Das Problem ist dass ich gar nicht zum Arzt bin. Hatte ja ohnehin Urlaub und in Corona-Zeiten renne ich dann ungern zum Arzt wenn es nicht unbedingt nötig ist. :(
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.211
Tja, was soll man da noch sagen. Selbst, wenn man den Weg in die Praxis scheut, kann man immer noch telephonisch einen Eintrag ins System veranlassen und damit den Beginn der aerztlichen Dokumentation. Wichtig, wenn man zum Bleistift Freitags krank wird und nicht in die Praxis kann. Wochenends ist die Bude zu und Montags sagt der Arzt, dass man im kassenaerztlichen Buchungssystem nicht rueckwirkend fuer drei Tage nen Gelben ausstellen kann. Ein Anruf, und die Nummer ist erledigt..
Du hast leider gar nichts in der Hand und die ganze Nummer - objektiv betrachtet - selbst verbockt.
Dennoch wuerde ich nochmal versuchen, bei der Bafa telephonisch vorstellig zu werden und zu erbitten, den Antrag erneut einzureichen. Schliesslich wurde die Foerderung fuer dieses Fahrzeug noch nicht in Anspruch genommen. Da koennte ein zweiter Anlauf doch kein Ding der Unmoeglichkeit sein.
Frag einfach mal nach. Und konsultiere den Rechtsanwalt des Vertrauens. Vielleicht hast du ja auch ne Rechtschutzversicherung.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 
  • Like
Wertungen: thegray

Ladrogue

Neues Mitglied
24.06.2021
4
Tja, was soll man da noch sagen. Selbst, wenn man den Weg in die Praxis scheut, kann man immer noch telephonisch einen Eintrag ins System veranlassen und damit den Beginn der aerztlichen Dokumentation. Wichtig, wenn man zum Bleistift Freitags krank wird und nicht in die Praxis kann. Wochenends ist die Bude zu und Montags sagt der Arzt, dass man im kassenaerztlichen Buchungssystem nicht rueckwirkend fuer drei Tage nen Gelben ausstellen kann. Ein Anruf, und die Nummer ist erledigt..
Du hast leider gar nichts in der Hand und die ganze Nummer - objektiv betrachtet - selbst verbockt.
Dennoch wuerde ich nochmal versuchen, bei der Bafa telephonisch vorstellig zu werden und zu erbitten, den Antrag erneut einzureichen. Schliesslich wurde die Foerderung fuer dieses Fahrzeug noch nicht in Anspruch genommen. Da koennte ein zweiter Anlauf doch kein Ding der Unmoeglichkeit sein.
Frag einfach mal nach. Und konsultiere den Rechtsanwalt des Vertrauens. Vielleicht hast du ja auch ne Rechtschutzversicherung.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
Rechtschutz habe ich ja. Ich weiß dass ich es selber verbockt habe aber ja die Prämie ist ja noch nicht in ANspruch genommen worden. Ich werde es versuchen am Telefon meinte sie halt das entscheiden die Sachbearbeiter die Sachbearbeiter selber kann man anscheinend telefonisch nicht erreichen.
 

Andreas106

Mitglied
29.03.2011
257
Seit dem 1.6.2021 sind die Spielregeln verschärft worden.
Der Antrag muß beim 1. Versuch komplett und fehlerfrei sein. Ein Nachreichen gibt es nicht mehr!
Bei mir hat das Autohaus den Antrag gemacht. Hatte dem Mitarbeiter aber zuvor schon auf die neuen Spielregeln hingewiesen. Ich hoffe für ihn, daß er es nicht verbockt hat.
 

Ladrogue

Neues Mitglied
24.06.2021
4
Seit dem 1.6.2021 sind die Spielregeln verschärft worden.
Der Antrag muß beim 1. Versuch komplett und fehlerfrei sein. Ein Nachreichen gibt es nicht mehr!
Bei mir hat das Autohaus den Antrag gemacht. Hatte dem Mitarbeiter aber zuvor schon auf die neuen Spielregeln hingewiesen. Ich hoffe für ihn, daß er es nicht verbockt hat.
Gibts dazu irgendeine Meldung? Habe gerade mit der Hotline telefoniert und sollte Widerspruch per Mail einreichen das Formular ist mittlerweile hochgeladen und die Dame meinte dass es dann klappen sollte.
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Wie im Speziellen Sache und zuletzt DH - kann ich da nur zustimmen da es ja vermutlich persönlich um viel Geld geht - macht es Sinn
A. Schnell zu rea .... Pardon zu agierren
B. Einen Anwalt ich denke im spezallisiert in Richtung Verwaltungsrecht - mit weiteren zu beauftragen wenn es Winkelzüge zu nutzen gäbe - werden neben den Beamten der BAFA dieser noch welche sehen können.

Denn so wie sich das liest - könnten die Verwaltungsangestellten geneigt sein garnichts zu tun obwohl es noch ein " Entscheidungsspielraum o.ä. gäbe den man selber aber aus Unwissenheit nicht....

(Ich habe das heute grade wegen der Impfung mitgemacht ...... Kopfschüttel)

Auf jeden Fall sehr ungute Vorzeichen den dann nach Schema "Eff" sind die vom Amt fein aus den Spiel, wenn man nicht irgendwelche Verfahrensfehler erkennt - da sollte man aber vom Fach sein daher -> FACHANWALT selbt wenn es etwas kostet. Well wenn ..... was zu retten sicher auch ein Zeitfaktor.

Wenn man jetzt auf der Verkäuferseite schon den Kaufvertrag in der Tasche hat , würde ich Plan B mit der Bank wegen einer "zusötzlichen" Finanzierung reden.
(So Schema hat mir vor 20 Jahren das Genick gebrochen - Der Immo Verköufer hatte den Vertrag - Wöhrend der Erbpachtgeber dann doch nicht .....bzw. trotz VV dann zu anderen ruinösen Konditionen......) Die Verkäuferfirma aber den Vertrag erfüllt haben will......) Machte dann eine Fette sechstellige Summe als Schadensummer extra.......
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.211
Hi Bernd,
ich alles alles online und problemfrei erledigen koennen. Irgendwas machst du falsch.

Bitte mach uns allen den Gefallen und loesche die beiden vorletzten Saetze. Du weisst, warum.

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.256
hallo @all :cool:
bei solchen oder ähnlichen meinungsäusserungen immer, egal von wem, bitte sofort eine meldung machen!

euer mod. weiß
 
  • Like
Wertungen: Sascha Meyer

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge