Besitzerwechsel - Zulassung verweigert



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Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo zusammen !

Ich bitte dringend um Hilfe !!

Heute wollte ich in München meinen gebraucht gekauften Cityel Targa (Fun ) mit 50 Km/h Eintrag auf meinen Namen zulassen :
Da wurde aber leider nichts daraus.....

Papiere Teil 1 und 2 lagen vor
Tüv bis Mai 2020
TüV Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis ebenfalls.

Begründung der Nichtzulassung :
" §50(2)STVZO ERT. D.REG.PRÄS.KARLSRUHE AM 30.8.2006*** "

müsse in schriftlicher Form vorliegen !

Dieser Eintrag ist jedoch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 eben durch diesen Eintrag vermerkt !

Wer weiß Rat ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo und Danke für die Info !

Ja , ich habe eine dementsprechende Anfrage gestartet , auch telefonisch .
Allgemeine Verwunderung und Kopschütteln war die Folge.
Man versucht aber zu helfen.

Kurios : Der Cityel ist nach längerer Abmeldung seit 2006 ununterbrochen in Betrieb und hatte 2x einen neuen Besitzer , wobei
die Ummeldung IMMER reibungslos funktionierte !! TÜV Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis liegt von 2006 vor ,
ebenso alle Papiere und aktueller TüV bis Mai 2020 , ebenso die Versicherungsbestätigung !

Dieses ist doch bereits die benötigte Ausnahmegenehmigung im KFZ Schein (Teil 1 ),
Es heißt doch "erteilt durch den Regierungspräsidenten " oder irre ich mich da ? :
" §50(2)STVZO ERT. D.REG.PRÄS.KARLSRUHE AM 30.8.2006*** "

Leider ist von Karlsruhe nichts zu bekommen da nach Auskunft von dort alle Unterlagen nach 5 Jahren gelöscht werden , Basta !!

Nachtrag :

Anscheinend bezieht sich der § 50 aufdie Tatsache daß beim EL nur 1 Scheinwerfer verbaut ist :

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__50.html



Gruß

Walter
 
Zuletzt bearbeitet:

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Ja Ja - Da hat einer in der "Behördenschule" genau aufgepasst und gut gelernt. Dazu gute Augen und viel Zeit alles best Möglichst zu machen.

Und um es zu spezifizieren in der Zulassungsschein Teil1 steht drin das eine Ausnahmegenehmigung gegeben wurde - weil das Fahrzeug damals schon nicht den allgemeinen Zulassungsregeln entsprach.
Das ist inhaltlich der gleiche Rahmen wenn man Sachen MIT ABE am Fahrzeug verbaut ... die ABE ist immer Mitzuführen weil sonst bei Kontrolle - nicht die "Technische Unversehrtheit" des Fahrzeug nachvollzogen werden kann und zu dem Zeitpunkt der Fan-Club Grünweiß feststellen kann das die Betriebserlaubnis der Fahrzeugs nicht mehr Existiert. Somit Weiterfahrt untersagen kann weil zumindest kein Versicherungsschutz gegeben.....

Vermutlich bezieht sich das auf den "eingegrenzten" Sichtbereich der Glasscheibe nach Vorne, vermute ich mal.
Wenn ja steht genau das in der Sondergenehmeigung drin das trotz das bei diesem Fahrzeug die Sicht eingegrenz ist und zwar mit genauen Massangeben glaube ich mal gesehen zu haben , eine Betriebserlaubnis "Ausnahme"-Weise gegeben werden kann. (manchmal Zeitlich beschränkt oder auf Widerruf).


UND diese/er Verwaltungsangestellte will eben nach den Regelen des Rechst dieses Sondergenehmigung sehen - das ist ihr rechtlich zugestanden oder früher mal weil die Sonder/Ausnahmegenehmigung Abgelaufen doch einen Zulassunge getötigt hatte ............und später wegen eines Vorfalls Ärger hatte .......jetzt immer genau hinschaut.
Die anderen haben es nicht gelesen; nicht zur Kenntnis genommen; kannten das Fahrzeug und den Umstand schon oder keine Zeit gehabt und Mitleid mit dem armen Schwein das sich kein richtiges Fahrzeug leisten kann - einfach so den "Persilschein" ausgestellt.
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo !

Nun Frage ich einfach mal in die Runde :

Kann mir bitte jemand das Gutachten zur Betriebserlaubnis betreffend dem Scheinwerfer (§50 ? ) zukommen lassen ?

MfG

Walter
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hallo !

Nun Frage ich einfach mal in die Runde :

Kann mir bitte jemand das Gutachten zur Betriebserlaubnis betreffend dem Scheinwerfer (§50 ? ) zukommen lassen ?

MfG

Walter
Hallo,
ich glaube nicht, dass irgendjemand dieses Gutachten vorliegen hat - allenfalls Herr Nestmeier -. Der Zulassungsbeamte hat schlicht Unrecht, wenn er diese Unterlage fordert. Nötigenfalls beim Leiter der Zulassungsstelle beschweren.
Derartige Eintragungen sind allgemein üblich, praktisch jedes Auto hat solche Vermerke und kein Besitzer hat je eine Ausfertigung der Urkunden mit den Fahrzeugunterlagen bekommen. Wenn eine entsprechende Eintragung im Brief oder der Zulassungsbescheinigung vorhanden ist, muss das reichen. Diese sind schließlich amtliche Dokumente und haben Beweiskraft.
Grüße

Lothar
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Was nun ???
Anzünden ?

Bin echt am verzweifeln !!

Wie lief den das bei euch ab mit der Zulassung eines gebraucht EL ?
 
Zuletzt bearbeitet:

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Was nun ???
Anzünden ?

Bin echt am verzweifeln !!

Wie lief den das bei euch ab mit der Zulassung eines gebraucht EL ?
Hallo,
die Zulassung von Elektroautos und speziell Els ist immer ein Abenteuer. Bei der letzten Aktion bei meinem El - Austausch der Wanne gegen eine, die schon Jahre lang nicht zugelassen war - musste ich die Zulassung viermal reklamieren, weil Fehleintragungen drin waren. Allerdings hat auch da niemand Papiere für die diversen Ausnahmegenehmigungen verlangt, obwohl selbst für ein El unübliche Ausnahmen genehmigt waren, u.a. 67 km/h Höchstgeschwindigkeit und erhöhte Zuladung. Was in der Zulassung drin steht, das gilt eben, selbst wenn die Zulassung schon lange her ist.
Wenn bei der Zulassungsstelle jemand unwillig ist, zum Chef gehen und hartnäckig sein. Meist haben alle keine Ahnung von E-Autos, zumal älteren, und ehe die das zugeben, stellen sie lieber die Zulassung aus.
Papiere für Ausnahmegenehmigungen waren jedenfalls nie ein Problem. Ich habe im Laufe der Zeit um die 50 Autos besessen, da waren teils ausgesprochen ausgefallene Typen darunter mit vielen Sondergenehmigungen. Danach hat nie jemand gefragt.
Grüße

Lothar
 

planetplasma

Mitglied
12.06.2017
241
Hallo,
ich würde einfach ein zweites Mal zur Zulassungsstelle und auf einen anderen Mitarbeiter hoffen.
Bei meiner Umschreibung hatte ich beim ersten Mitarbeiter Probleme (der hat sich alles haarklein durchgelesen), beim nochmaligen Anlauf hatte ich eine Mitarbeiterin, der war das komplett egal. Die hat sich auch die Papiere vom TÜV nicht durchgelesen, sagte nur das wär ja durch den TÜV, dann ist ja alles gut.

Grüße,
Stefan
 

Lomax223

Aktives Mitglied
16.09.2018
738
Hallo !

Heute hat es im dritten Anlauf endlich geklappt ,
der Forist Wolle war daran maßgeblich beteiligt ....
Meinen allerherzlichsten Dank dafür !

Somit :

Thema erledigt ;-))
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
und wieder mal,
wolle hat nahezu alles an papieren, was für irgendwelche zulassungwn, oder umschreibereien nötig ist,
und wenns mal sein muß, rücke ich auch nen tüv-beamten den kopf gerade:p
einziges manko,
für ne 63km/h zulassung hab ich (noch) nix
bye wolle
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
hy peter,
am besten einfach mal alle unterlagen an meine e-mail senden, (die hast du ja)
dann hab ich wirklich ALLES beisammen,
egsl ob europ import schweiz oder gottweißwas,,,
einfach mal den wolle fragen,,,,
 
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Wertungen: Christian s

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
und wieder mal,
wolle hat nahezu alles an papieren, was für irgendwelche zulassungwn, oder umschreibereien nötig ist,
und wenns mal sein muß, rücke ich auch nen tüv-beamten den kopf gerade:p
einziges manko,
für ne 63km/h zulassung hab ich (noch) nix
bye wolle

Hallo,
auf der Homepage der VERA Aachen gab es mal ein Musterschreiben von Herrn Nestmeier über die Zulässigkeit des Perm-Motors und einer Höchstgeschwindigkeit von 63 km/h. Ich hab es damals mal ausgedruckt (es ist aus 2002). Inzwischen gibt es das nicht mehr und ob es heute noch anerkannt wird?
Wenn es jemand braucht, versuche ich, es einzuscannen. Die Qualität wird allerdings noch mehr leiden, denn seinerzeit war es auch bereits ein eingescanntes Dokument.
Grüße

Lothar
 
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Wertungen: Sascha Meyer

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
326
Krefeld, 02151 9287045
Das scheint ein beliebtes Verfahren zu sein, wenn ein TÜV-Prüfer negativ gegenüber einem Fahrzeug eingestellt ist und es gerne aus dem Verkehr ziehen will. Es wird einfach gelogen, die Papiere lägen dem TÜV nicht vor. Inzwischen ist so etwas eigentlich nicht mehr möglich, weil die Daten in digitaler Form vorliegen und nicht mehr alle 5 Jahre verbrannt werden.
Ich hatte, vor der Einführung der EU 1993, das gleiche Problem: ein TÜV-Mitarbeiter in Köln wollte meinen "Grauimport" aus Frankreich nicht zulassen, obwohl die Papiere mehrfach in Köln vorlagen. Er log einfach, dass es nicht so wäre. Es handelte sich um die Papiere einer Serien-, nicht Sonderzulassung.
Ein Anruf in Saarbrücken bei dem Mitarbeiter, der eben diese Papiere schon mehrfach geschickt hatte, genügte für ein Donnerwetter, und siehe da, plötzlich fanden sich die Papiere. Dieses Jahr habe ich beim NRW-TÜV schon zweimal ähnliche falsche Behauptungen erlebt, allerdings beim Diesel, wofür ich ja immerhin ein gewisses Verständnis aufbringe...
Behördenwillkür ist in Deutschland nicht ungewöhnlich und bleibt zu oft unwidersprochen.
Die Zeit, da man einen ganzen Blätterwald mit sich führen muss, sind seit Digitalisierung der Zulassungsbibliothek beim TÜV vorbei. Willkür ist damit leider nicht abgeschafft.
 

Sascha Meyer

Bekanntes Mitglied
18.05.2007
5.208
Hi Lothar,
ich nehm eins, da ich mein EL mal legalisieren wollte...

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha
 

Enno

Aktives Mitglied
15.05.2006
409
Moin,
wenn ich das hier so lese :-( : Einer der Gründe, warum ich vom TÜV weg wollte und kl. Vers.k.. fahre. Aber eben jeder nach seinen Vorstellungen...
Viele Grüße
Enno
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
Hallo,
auf der Homepage der VERA Aachen gab es mal ein Musterschreiben von Herrn Nestmeier über die Zulässigkeit des Perm-Motors und einer Höchstgeschwindigkeit von 63 km/h. Ich hab es damals mal ausgedruckt (es ist aus 2002). Inzwischen gibt es das nicht mehr und ob es heute noch anerkannt wird?
Wenn es jemand braucht, versuche ich, es einzuscannen. Die Qualität wird allerdings noch mehr leiden, denn seinerzeit war es auch bereits ein eingescanntes Dokument.
Grüße

Lothar
hallo lothar,
bitte mir eine mail mit anhang senden
ob das dann anerkannt wird,
werden wir irgendwann sehen,....
ach so,
früher war meine mailadresse sichtbar, weiß nicht ob/wie das heute funzt
also bitte mail an
bitracing@gmx.de
 

el3331

Aktives Mitglied
03.12.2008
809
Köln
Hi Lothar,
ich nehm eins, da ich mein EL mal legalisieren wollte...

Viele Gruesse aus dem Saarland, Sascha

Hallo,
das neue Forum hat noch so seine Tücken; Deine eMail-Adresse kann ich so wenig sehen wie meine eigene, obwohl sie eigentlich sichtbar sein sollte.
Deshalb hänge ich die Datei einfach hier an. Wer sie gebrauchen kann...
Grüße

Lothar
 

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  • Scheibenläufer__63kmh.pdf
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