Begleitetes Fahren mit dem El



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Stephan Nagel

Neues Mitglied
24.11.2005
13
Eine kurze Frage zum Führerschein ab 17, dem begleiteten Fahren:
Darf jemand mit 17 innerhalb einer Gruppe den El mit diesem Führerschein fahren?

Zwar kann kein Beifahrer eingreifen, aber bei 200 auf der Autobahn kann das ohnehin kein Beifahrer rechtzeitig erledigen. Also wäre es doch logisch, dass ein 17-Jähriger mit diesem Führerschein den El fahren dürfte.

Wer weiß mehr darüber?

Gruß

Stephan

 

Florian Beer

Mitglied
14.09.2005
141
Wenn im Gesetz Beifahrer steht, dann darfst du mit dem El wahrscheinlich nicht fahren. Die Kommunikation zwischen "Beifahrer" und Fahrer kann ja im Konvoi auch nicht sichergestellt werden. Ich würde es nicht riskieren.
 

JJ-OO

Aktives Mitglied
05.05.2006
360
Das sehe ich ähnlich,
da würde ich lieber abklären, ob Rollerführerschein oder Klasse S geht.
Hab da Widersprüchliches gelesen.
viele Grüße
Jens
 

Gausmann

Neues Mitglied
26.07.2006
1
Eben nicht so ohne weiteres

Man kann city el mit Versicherungskennzeichen fahren wenn man zuvor nach Bestehen des "Führerscheins" BF17 ( begeleitetes fahren ) in Theorie und Praxis bestanden hat und auf Antrag der örtlichen Führerscheinstelle zum Preis von Euro
24,80 sich einen Kartenführerschein austellen lässt mit den Klassen M,L und S.

Vor ca. 4 Wochen beim Straßenverkehrsamt Osnabrück angefragt.
 

Friedhelm Hahn

Aktives Mitglied
19.06.2005
1.483
Hallo Stephan,

schau mal hier nach, offenbar geht es doch ohne Begleitung:
http://www.klasse-s.de/html/aktuelles.html unter "Leichtkraftfahrzeuge mit dem >Führerschein ab 17<".

Gruß

 

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