Befahren von Landwirtschaft. Wegen

  • Themenstarter Uwe Englert
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Uwe Englert

Guest
Hallo

Wie würdet Ihr euch verhalten?
Ich fahre fast täglich die Strecke Gründau - Hanau. Dabei muß ich durch 4 Gemeinden fahren. Bei 3 der Gemeinden nutze ich Landwirtschaftswege bzw. Radwege. Von Hanau und Erlensee habe ich dafür eine Ausnahmegenemigung.
Auch von Langenselbold sollte ich diese in einem telefonischem Gespräch bekommen. Als ich dem Leiter des Ordnungsamtes meine Aresse durchgab (damit er mir die Genehmigung zusenden kann) stellte sich heraus das er im Haus gegenüber wohnt. nach 3 Wochen habe ich ein schreiben erhalten in dem steht das ich keine genehmigung bekomme. Unter anderem schreibt er, im Pezug auf den Landwirtschaftsweg (Für Mofa´s freigegeben) "Ein befahren mit Ihrem Elecktrofahrzeug würde hier zu erheblichen Behinderungen führen zumal ein Vorbeifahren bei der Wegbreit nicht mehr möglich ist, wie das in Erlensee und Hanau gegeben ist". In richtung Erlensee ist das ein Weg, der eine teil gehört zu Erlensee der ander zu L.-selbold er hat durchgehend die gleich breite. In Hanau ist der Fahradweg zum teil erheblich schmäler.
Die strecke fahre ich mit und ohne Genehmigung, da auf der einen Verbindungsstraße zu viel Verkehr ist und die andere einen Umweg von ca 5 km wäre.
Soll ich mich an die Zeitung wenden. Oder es darauf ankommen lassen.
Ein Polizist hat mir gesagt das mich die Streifenpolizei dort nicht aufschreiben würde. Es müßte schon eine Person vom Ordnungsamt sein und wenn er mich aufschreibt solle ich die Verwarnung nicht bezahlen. Dann geht es nach Kassel (Strafzettel) und nach einem Wiederspruch von mir würde Kassel es wegen geringfügigkeit einstellen.
Was soll ich tun?
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Hallo Uwe,
auf eine grundsätzlich positive Entscheidung würde ich nicht pochen, ich denke das verlierst Du. Viele Sondervergünstigen für E-Fzg wie "befahren von Busspuren" oder ähnliches hat man nicht genehmigt bekommen.

Ich würde stillschweigend die Wege befahren, man hat Dir ja signalisiert, daß man ein Auge zudrückt. Wenn es Ärger gibt kann man es immer noch an die große Glocke hängen, aber wie gesagt... da könnte ja jeder kommen.

Sonnige Grüße
Ralf
 

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