http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/index.html
Elektromobilität "Umweltbonus"
Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Mai 2016 wurde der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos beschlossen.
Für das Paket werden insgesamt 1 Milliarde Euro an öffentlichen Fördergeldern aus dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Kaufprämie wird über eine Förderrichtlinie realisiert. Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Erst nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen einschließlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können Anträge vom BAFA entgegengenommen werden. Die Vorbereitungen im BAFA für das Antragsverfahren laufen auf Hochtouren.
Entsprechende Antragsunterlagen und weitergehende Informationen werden auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Bis dahin bitten wir, von Anfragen Abstand zu nehmen.
Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
[size=small]Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009[/size]
Elektromobilität "Umweltbonus"
Nach dem Beschluss des Kabinetts vom 18. Mai 2016 wurde der Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Umsetzung der Kaufprämie für Elektroautos beschlossen.
Für das Paket werden insgesamt 1 Milliarde Euro an öffentlichen Fördergeldern aus dem Energie-und Klimafonds, der vom Bundeswirtschaftsministerium verwaltet wird, zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Kaufprämie wird über eine Förderrichtlinie realisiert. Die Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride wird jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert. Das zu fördernde Elektroauto muss einen Netto-Listenpreis für das Basismodell von unter 60.000 Euro aufweisen. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Millionen Euro, längstens jedoch bis 2019. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird.
Erst nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen einschließlich der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger können Anträge vom BAFA entgegengenommen werden. Die Vorbereitungen im BAFA für das Antragsverfahren laufen auf Hochtouren.
Entsprechende Antragsunterlagen und weitergehende Informationen werden auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt. Vorher gestellte Anträge können vom BAFA nicht bearbeitet werden. Bis dahin bitten wir, von Anfragen Abstand zu nehmen.
Die Förderrichtlinie muss noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
[size=small]Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1009[/size]