AZ:36/2-661 06.01.S

  • Themenstarter Bernd Geistert
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B

Bernd Geistert

Guest
Hallo,

meine Zulassungsstelle in Heidelberg wollte eigentlich mal auf das Beibringen eines höchstwichtigen Dokumentss bestehen, das ich selber aber nie in Händen hielt. Sie ist nur in meinem Fahrzeugbrief zitiert:

AUSN.GEN. GEM. §70 ABS.1 STVZO AM 14.09.1990 DURCH DAS RP KASSEL UNTER AZ:36/2-661 06.01.S ERTEILT

Hat dieses Dokument vielleicht jemand zu Hand?
 

Ulli

Neues Mitglied
14.11.2015
0
probier mal den hier

http://www.krampe.de/je-media/htmls/technik/zulaessige-masse.html

paßt doch zum El oder?


Gruß aus Essen,
Ulli
 

Dirk H.

Neues Mitglied
05.04.2006
19
Hallo Bernd,

als ich ein City-El ohne Papiere wieder zugelassen habe, wurde von der Zulassungsstelle neben anderen Gutachten, auch so eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Abs. 1 Nr. 2 verlangt.

Es geht dabei um folgende Punkte:

§35 a Abs. 6
Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte nicht geprüft.

§ 35 v Abs. 2
Sichtfeld geringfügig eingeschränkt.

§ 38 a
Sicherheitseinrichtung gegen unbefugte Benutzung nicht nach EG-RilLi zugelassen.

Dazu mußte ich ein Gutachten von der Dekra (je nach Bundesland auch TÜV) bringen, indem "festgestellt" wurde, das ansonsten das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht. Preis 2002 war 46,40 Euro.

Dann habe ich die Ausnahmegenehmigung bei Regierungspäsidium (hier Chemnitz) beantragt, einige Wochen gewartet und nach Erhalt 70 Euro bezahlt.

Da in den Gutachten und in der Ausnahmegenehmigung die Seriennummer des geprüften City-El´s drinnsteht, bringt es wahrscheinlich nichts, wenn ich Dir meine Unterlagen kopiere.

Frage doch einfach beim RP Köln an und laß Dir das Dokument nochmals zuschicken. So eine Kopie ist bestimmt günstiger als ein neues Gutachten inkl. Genehmigung.

City-Com selbst müßte eigentlich so eine Genehmigung für die ganze Baureihe haben, zumindest steht so was ähnliches in der Zulassung neuerer El´s.

Mails an City-Com bringen nichts, am Besten anrufen!

VG

Dirk
 
T

Thomas Stooss

Guest
Hallo Bernd,
ich habe warscheinlich das gesuchte Dokument hier. Es handelt sich um eine Ausnahmegenehmigung gemäß Par. 70 STVZO in Bezug auf Sichtfeldeinschränkung und Schutzhelmpflicht ohne angelegten Sicherheitsgurt.
Diese Ausnahmegenehmigung wird dem Halter nur widerruflich erteilt, und ist vom RP Kassel ausgestellt.
Schau mal in Deine Mailbox,
Grüße
Thomas Stooss
 
B

Bernd Geistert

Guest
Hallo Thomas,

Danke. für den Scan. Ich könnte mir vorstellen, dass es (1991) auch eine nicht personalisierte Version gab, denn ein ähnliches Schriftstück
hat anscheinend die Fa. JME Mittnacht (damals Heidelberg) an die Zulassungsstelle Erlangen gefaxt (die mir darauf hin für viel Geld
den letzen Satz im FzBrief "Ausn. Gen. erf." durch "Ausn. Gen. .. erteilt"
ergänzt hat).

Bei den Behörden möchte ich lieber nicht nachfrage, man weiß nie,
was dann noch alles passiert (Pilotenschein erf. oder so).

Grüße
Bernd
 
B

Bernd Geistert

Guest
Hallo,

der Scan geht über eine Ausnahmegenehmigung für ein CityEl als
Kleinkraftrad (daher Absatz über die Sturzhelmpflicht). Vielleicht hat doch jemand ein Ausnahmegenehmigung für ein mini el City als PKW ("nur ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht" etc), so wie ich es angemeldet habe?

Grüße
Bernd
 
A

Alb_Andreas

Guest
Hallo allerseits
ich habe eine solche, die nicht Halterbezogen ist und sich auf PKW bezieht.
Der nette Ulmer LRA Zulassungsstellenleiter (ich sah schon höchst dunkle Wolken auf mich zukommen bei der Frage nach eben dieser Genehmigung und meinem Achselzucken) hatte nach einer Weile "üblichen Forderns" und "ohne geht gar nix" die glorreiche Idee, bei den Kollegen in Tübingen nachzufragen. Klar war sie dort und auch sogleich gefaxt. Weise wie man im "Alter" zu werden pflegt bat natürlich um eine Kopie...
Wer sie mag - die Mailadresse ist unter "login" auf der Mitgliederliste (soll auch Anreiz sein, sich anzumelden..)
Ich könnte sie natürlich auch an Ralf zur Speicherung weitergeben (steht nirgendwo ein pers. Name drauf)

Grüssle Andreas
 
A

Alb_Andreas

Guest
..sie gilt für alle Fahrzeuge, die bis 31.12.91 gemäss §21 StVZO geprüft werden.
(mein EL 3514 wurde am 16.10.91 geprüft und EZ 12.12.91)
 

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