Ausnahmegenehmigung



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Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Hallo,

ich bin auf der Suche nach einem Ausnahmegenehmigungs-Dokument, von dem ich eine beglaubigte Kopie erstellen lassen möchte. Eigentlich müsste ein solches sämtliche Mini-El City-Eigentümer, die ein bis zum 31.12.1991 von der Fa. ERK Solartechnik in Kassel importiertes Fahrzeug haben, bei ihren Zulassungsunterlagen haben.

Es wurde vom Regierungspräsidium Kassel am 14.9.1990 erstellt; nach deren Auskunft wurde dieses Dokumente mittlerweile nach 10 Jahren Aufbewahrungsfrist vernichtet,

Grüße
Bee
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Ausnahmegenehmigung gem. § 70 Abs. 1 StVZO aufgrund Abweichung von den Vorschriften
- § 35b - Sichtfeldeinschränkung
- § 50 - nur ein Scheinwerfer
um das Fahrzeug auf öffentlichen Strassen in Betrieb zu setzen.

Grüße
Bee
 

Dirk H.

Neues Mitglied
05.04.2006
19
Hallo Bee,

ich habe für die Moped-Zulassung im Jahr 2002 ein CityEl von der Dekra nach §70 begutachten lassen und dann eine Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium Chemnitz beantragt und erhalten.

Allerdings ist das kein "pauschales" Gutachten bzw. Ausnahmegenehmigung sondern konkret an die Seriennummer des untersuchten Fahrzeuges gebunden.

Falls Du sowas für Dein Fahrzeug benötigst, kommst Du um ein eigenes Gutachten (ca. 50 Euro) und eine eigene Ausnahmegenehmigung (nochmal 50 Euro) nicht herum.

Ich kann Dir die entsprechenden Ansprechpartner bei Dekra und Regierungspräsidium meiner Region nennen, wohin sich dann Dein Prüfer zwecks Klärung seiner Fragen wenden kann. Es hilft nämlich ungemein, wenn so ein Vorgang schon mal durchlaufen wurde und die mit E-Fahrzeugen unerfahrenen TÜV bzw. Dekra-Leute eine "moralische" Stütze haben.

Viele Grüße

Dirk
 
W

wotan

Guest
Hallo Bee
Nach vergeblichen Versuchen Dich direkt anzumailen (ich war der Meinung das geht mit anklicken des Namens im Thread,aber wohl doch nicht so einfach) teile ich dir hiermit mit, dass ich dieses als Originalkopie einer beglaubigten Kopie, sowie als originalen Briefeintrag,sowie als verkleinerte Kopie dieses Briefeintrages vorliegen habe.Alles nach Jahren der Sucherei durch Zufall hinter einer Schreibtischschublade liegend wieder aufgetaucht. Wie kann ich dich an diesem Glück teilhaben lassen?
wotan
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Danke, aber nein. Das würde wohl den Restwert des Fahrzeugs übersteigen;-)
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Hallo wotan,

vielen Dank für Deine Hilfe. Eine (schlecht lesbare) Fotokopie eines Faxes des Originaldokuments habe ich allerdings bereits.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du auf Deinem Dokument keinen "tintefarbenen" Stempel etc, d.h. es würde sich also um keine beglaubigte Kopie handeln, stimmts?

Grüße
Bee
 
E

El Cid

Guest
hi ellistis,:cheers:

was wird hier immer von beglaubigter kopie der ausnahmegenehmigung gefaselt. :confused:für mein cityel bj. 1997 führe ich nur eine kopie dieser ausnahmegenehmigung der regierung von unterfranken mit:D. diese habe ich immer beim tüv mit abgegeben und bei der unmeldung zum dreirädrigen klreinkraftrad habe ich diese auch so vorgelegt und hat auch gereicht. :xcool:diese doku kann jeder mal als pdf haben um mal zu sehen wie sowas ausschaut. meine genehmigung ist für 70 fahrzeuge ausgestellt von nummer 8730 - 8800.:)


wahren fahrspaß beim cityel gibt es nur mit 48V und scheibenläufer:hot:


gruß

Elcid
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Hallo,

danke für den "freundlichen" Ton. Wie beschrieben, geht es hier um Fahrzeuge, die bis 31.12.1991 zugelassen worden sind.

Grüße
Bernd
 
E

El Cid

Guest
hi ellistis,

was heißt hier "freundlicher" ton. sollte nicht so rüberkommen. aber jeder ist anders gestrickt.
ja und wo siehst du jetzt das problem????
denke mal, das du mit z.b. meiner genehmigung zur zulassungsstelle gehst und das vorlegst. die haben meistens keine ahnung und stellen dir dann eine genehmigung aus. der ton und viel sprechen machen die musik. weil wenn das so schon immer war, dann wird es wohl früher auch so gewesen sein. das mußt der zulassungsstelle rüberbringen.

ciao

elcid
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Danke für das Angebot. Ich möchte zunächst nach genau dem Dokument suchen, das in meinem Fahrzeugbrief genannt wird, um zusätzliche Kosten zu sparen.

Grüße
Bernd
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Ich muss zwar zu keiner Zulassungsbehörde, ich möchte nur ein gültiges Dokument für mein Fahrzeug, aber eigentlich sollte klar sein, dass eine Zulassungsbehörde ein Ausnahmegenehmigungs-Dokument, das

1) eine vermutl. abweichende Schlüsselnummer
2) eine abweichende Herstellerbezeichnung ("EL-TRANS A/S (DK)"
3) eine abweichende Typbezeichnung ("Mini-EL City")
4) eine abweichende Fahrzeug-Ident-Nr

enthält, nicht zum Fahrzeug gehörend anerkennen kann.

Grüße
Bee
 
E

el cid

Guest
hi bee,

tja, wenn du es so genau nehmen willst, funktioniert das natürlich nicht. ein wenig phantasie und überzeugung müßt da schon mitbringen. funktioniert in bayern recht gut. wenn man vernünftig mit den leuten spricht, geht alles.

aber bei dir hilft dir nur noch der nestmeier von citycom weiter. der müßte das alles haben.

gruß

elcid
 
E

el cid

Guest
ja jetzt muß ich nochmal nachfragen,

wie hast das bisher bei deinen tüvterminen gemacht?????
wenn da was im schein drinsteht, fragen die vom tüv normal nach??

wäre interessant für die anderen die noch zum tüv fahren.

gruß

elcid
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Bei der Hauptuntersuchung wurde kein Dokument verlangt. Bislang hatte ich gedacht, dass der bei mir vorhandene, von der Zulassungsstelle Erlangen kostenpflichtig eingetragene Zusatz im KFZ-Schein/Brief... "Ausn. Gen gem §70 Abs. 1 STVZo am 14.9.1990 durch das RP Kassel unter AZ .. erteilt ", ausreicht.
 
W

wotan

Guest
Hallo Bernd
Das stimmt.
Würde dir, wie in der Mail angedeutet meinen "Brief" und die anderen dazugehörigen Dokumente kurz (!!!) überlassen.
Das müsste präzise deine Suche betreffen : § 70, EL-Trans A/S (DK), Mini-EL City., § 35b - Sichtfeldeinschränkung, § 50 - nur ein Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht, Eingeschlossene Erlaubnis nach § 29 Abs.3 STVO wegen Sichtfeldeinschränkung. Gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 31.12.91 gemäss (neue Rechtschreibordnung ; im Original :gemäß) § 21 StVZO geprüft werden.(wurden).
Aktenzeichen in Kassel v.14.09.1990 36/2 - 661 06.01 S
Beglaubigt i.A. d. Rp.Kassel von der Angestellten Haag.
MFG wotan
 
F

fidi

Guest
Hallo Bee,

ich habe auch genau das Ding was du suchst, das gleiche was Wotan beschreibt!
Mein El ist auch BJ 1991.

Allerdings sieht es so aus als ob es auch eine Kopie von der beglaubigten Ausnahmegenehmigung ist. Es ist nicht zu genau erkennen ob die Unterschrift mit kopiert oder orginal schwarzer Kuli oder so ist! Sieht aber schon echt alt aus, ich weis allerdings nicht, was die rechts oben und unten abgeschnittenen Ecken bedeuten.

Schreib mir halt ne Mail, wenn du davon nochmal ne Kopie willst oder was!

Verstehe allerdings noch nicht wozu das Ding brauchst!
Ich hab es beim TÜV noch nie gebraucht, ist ja im Breief + Schein eingetragen!!

Oder geht es dir um ne Neuzulassung oder Vollgutachen oder was??

Also meld dich doch einfach,

Gruß
fidi
 
K

Klaus

Guest
Hallo fidi,

die abgeschnittenen Ecken besagen, wenn ich mich nicht irre, daß das Dokument aktuell nicht mehr gültig ist.
Das kommt bei Fahrzeugstillegungen vor oder bei Erneuerung des Dokumentes.

Gruß aus dem Sauerland
Klaus
 

Bee

Mitglied
02.04.2006
73
Hallo fidi,

ich hatte bei der letzten Zulassung in Heidelberg nur durch Engelszungenansprache erreicht, dass diese möglich war. Falls ich das irgendwann irgendwo nochmal machen muss, hätte ich halt gerne eine Dokument. wotan hat sich netterweise dazu bereit erklärt, mir eine Kopie zu schicken, aber danke für dein Angebot.

Grüße
Bernd
 

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