Auf Elektroantrieb umgebautes Auto zulassen



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Alfons Heck

Aktives Mitglied
14.01.2008
861
[quote Ralf Wagner]TÜV Prüfung für einen umgebauten SEAT gemacht, mit Gleichstromantrieb. Die Funkmessung wurde auf dem Rollenprüfstand gemacht. Es war tatsächlich so, dass das Fahrzeug bei sanftem Rollem bereits die Grenzwerte deutlich verletzt hat. Ich will nicht dran denken was unter Vollast passiert wäre.[/quote]
Hallo Ralf,
sicher wurde der Motor über Pulsweitenmodulation angesteuert. Und jede Rechteckflanke hat "beliebig" viele und hohe Frequenzen. Ist nur eine Frage in welcher Intensität. Je weniger oft gepulst wird um so geringer sollte die Störspannung sein. Im Extremfall der Vollast dann sogar null da gar nicht mehr gepulst wird. Oder die Störstrahlung kommt wo anders her.


Gruß
Alfons.
 

scanners

Mitglied
15.11.2008
61
[quote Ralf Wagner]Hallo Rüdiger,

kein schwarze el mehr?

Grundsätzlich habe ich schon viele Conversion-Projekte scheitern gesehen. Den Aufwand finde ich viel zu hoch, es liegen tatsächlich sehr viele Hindernisse im Weg. Warum nicht ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und ggf umbauen.

mfG
Ralf

[/quote]

Hallo Ralf

Nein mein schwarzes El musste ich wegen Familiärer Umschichtugen :) ... verkaufen

Ein Elektroauto ist nun mal ein Zweitfahrzeug, und als ich dann ne Zeit lang solo war, konnte ich es nicht mehr brauchen.

Jetzt bin ich wieder in einem Familiären Umfeld, und es sind wieder 2 Spritschlucker da.

Natürlich wieder unnötiger weise.

Es gibt mehrere Gründe für eine Conversion.

1. Das El ist mir zu wenig ... meine Frau meinte ..
....... 2 Sitze und eine normale Optik, sollten schon sein

2. bei einer Conversion, kann man das Auto umbauen welches einem auch Optisch zusagt
In meinem Fall der Pontiak Firo, der alte MR2oder ähnliches.

3. der fast wichtigste Punkt... ich kann die nötigen Teile Stück für Stück kaufen, wenn mal gerade Geld da ist.

4. Ich bastle und schraube doch so gern :)

5. ich hab Zeit und bin nicht in Eile


hmmm.... ein PSA Fahrzeug ... ich weiß nicht ,
sicher eine Überlegung Wert, habe aber noch nichts gesehen,
was mir gefällt und in meiner Preiskategorie liegt ..

Grüße Rüdiger

PS....
Ich finde es Lustig , das alles womit ich meinen El damals getunt habe,
inzwischen serie bei City Com ist :)
 

Berlingo-98

Administrator
23.11.2004
4.173
91365 Reifenberg
Hallo Christoph,

aus der Strassenverkehrs-Zulassungsordnung zitiert:

StVZO § 55a Elektromagnetische Verträglichkeit
(1) ....
(2) Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 sowie zum Einbau in diese Fahrzeuge bestimmte
selbständige technische Einheiten müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen über die elektromagnetische Verträglichkeit entsprechen.

also nur teilweise bla bla, sondern Verweis auf den Anhang, wo alles stehen sollte. Nun googelt man schön, ich habe den "Anhang zu dieser Vorschrift" noch nicht gefunden.

Leider ist der §30a Abs.3 für mich vollkommen unverständlich. Was lest ihr hier heraus:
§ 30a Abs. 3: "Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige
oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates
(ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der
maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten
Bestimmungen anzuwenden."


Gefunden habe ich noch die folgenden Erläuterungen:
"§ 55a Abs. 1 (Elektromagnetische Verträglichkeit) ist anzuwenden:
1. ab dem 1. Januar 1998 für die Erteilung der Allgemeinen Betriebserlaubnis;
ausgenommen sind Fahrzeugtypen, die vor dem 1. September 1997 gemäß der
Richtlinie 72/306/EWG oder gegebenenfalls gemäß Erweiterungen dieser
Typgenehmigung genehmigt wurden,
2. ab dem 1. Oktober 2002 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr
kommenden Fahrzeuge. Für andere Kraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor und für elektrisch angetriebenen Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 30. September 2002 erstmals in den Verkehr kommen, bleibt § 55a in der vor dem 1. September 1997 geltenden Fassung
anwendbar.
§ 55a Abs. 2 (Elektromagnetische Verträglichkeit bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3) ist spätestens ab dem 17. Juni 2003 auf von diesem Tage an erstmals in den Verkehr
kommende Fahrzeuge anzuwenden.


Na ja, da geht wenigstens draus hervor, wie es mit den zeitlichen Zusammenhängen so steht.

Wir haben im Solarmobil Verein Erlangen übrigens bereits 1986 eine Einzelzulassung für den Umbau auf Elektroantrieb beim TÜV München bekommen, hat seinerzeit rund 800 DM gekostet. Wir waren damit wohl mit dee ersten, die das in Deutschland so von einem Verein aus gemacht hatten (Verein, nicht Firma!). Ein paar Jahre später hatten wir dann einen Daihatsu Cuore umgebaut und zugelassen, seinerzeit mit Siemens Drehstrommotor und Labod Wechselrichter, der aber kurz darauf durch einen Siemens Wechselrichter ersetzt wurde. Hat nie gescheit funktioniert und ist im letzten halben Jahr auf einen neuen Siemens Wechselrichter umgebaut worden. Der Wagen ist vor wenigen Wochen mit frischen Batterien wieder in Betrieb gegangen und auch gut durch den TÜV gekommen. Obwohl er viele Jahre abgemeldet war. Nun fährt er wieder. (Projekt vom Solarmobil Verein Erlangen, wieder aufgenommen, zusammengebaut und angemeldet von Kürten jun mit Hilfe von Roland Gaber, Kassel, siehe www.solarwave.de. Kürten sen. hört auf, es steht in den NEWS. Arbeitsüberlastung im Hauptjob und gesundheitlicher Zusammenbruch haben das quasi erzwungen).

Gruss, Roland
 

chhauser

Mitglied
07.06.2008
129
[quote RR]
also nur teilweise bla bla,
[/quote]

Hallo Roland

Obacht, der Zusammenhang stimmt nicht. In diesem Post bemängelte ich, dass lediglich §55 steht und nicht §55a, weil früher in diesem Fred wurde ich genau deswegen angepflaumt.

Dass Ihr Euer Auto hinsichtlich EMV problemlos getüvt habt, wundert mich nicht, wenn es bereits vor 2003 schon einmal zugelassen war. Es war und ist aus meiner Sicht schon lange klar, dass für Inverkehrsetzung vor Juni 2003 keine EMV und danach der Nachweis verlangt wird.

Gruss

Christoph
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Wenn du die Analogwelt ausschließt sirmmt das, aber mal ehrlich muß in jeder Anzeige ein Microcontroller sein.

BMS, Strom- Spannungsanzeige AH- Zähler brauchen jedenfalls nicht unbedingt einen.

Der Motorcontroller na Ja wäre mehr Aufwand aber nötig ists nicht unbedingt mit 16 khz zu takten.

Ladegerät muß nicht Bestandteil der Prüfung sein wenns nicht fest eingebaut ist.

Ich arbeite eigentlich immer gerne damit daß ich die bestehenden Regelungen für meine Vorhaben ausnutze, erspart eine Menge Streß.

Gruß

Roman
 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
Hallo Roland,
also nur teilweise bla bla, sondern Verweis auf den Anhang, wo alles stehen sollte. Nun googelt man schön, ich habe den "Anhang zu dieser Vorschrift" noch nicht gefunden.

wie gesagt bei vielen Gesetzen kommt das Original aus Brüssel....
In mein Link von gestern ist der Anhang 1 bis 9 vorhanden (keine Formulare ,Filme)
:[/color]DE:HTML]

Und Du kannst ja gut Englisch...
Deutsch ist in Europa keine "echte" Amtssprache wenn Du sprachliche "Winkelzüge" findest...
müssen die Deutschen "Bürokraten" nachbessern....

Bernd M
 

Bernd_M

Aktives Mitglied
22.12.2006
1.550
Hallo
noch zwei weitere Ausnahme Kapitel:

8.2. Fahrzeuge, die keine elektrischen/elektronischen Systeme oder EUBs haben, die die unmittelbare Kontrolle des Fahrzeugs betreffen, brauchen nicht auf Störfestigkeit geprüft zu werden, und es wird unterstellt, daß die Anforderungen nach Ziffer 6.4 von Anhang I und die von Anhang VI dieser Richtlinie erfuellt werden.
8.3. EUBs, deren Funktionen keinen Einfluß auf die unmittelbare Kontrolle des Fahrzeugs haben, brauchen nicht auf Störfestigkeit geprüft zu werden, und es wird unterstellt, daß die Anforderungen nach Ziffer 6.7 von Anhang I und die von Anhang IX dieser Richtlinie erfuellt werden.

Also muss das Radio , Navi und das Ladegerät nicht geprüft werden ?!
Bernd M
 

Lecki

Mitglied
17.08.2008
148
Hallo,

ich mische mich nur ungern ein, aber wenn Ihr den Kompletten Antriebsstrang und diverse Hilfssysteme umrüstet, entspricht das Fahrzeug nicht mehr der ursprünglichen ABE. Das habe ich schon früher bei Benzin betriebenen Fahrzeugen gehabt. D.h. da das Fahrzeug zu sehr verfremdet ist, ist der Hersteller nicht mehr Hersteller sondern Ihr selbst. Dieses wiederrum heißt, das Datum der Erstzulassung ändert sich dementsprechend. Zweitens gibt es keine Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Hersteller. Also wieder das EMV-Problem, bleibt folgender Schluss:

Rede mit dem TÜV vorher darüber was Du vor hast, dann wirst Du viele wertvolle Infos erhalten. TÜV-Prüfer sind hier nicht immer der Richtige Ansprechpartner, aber es gibt hierfür z.B. ein Expertentelefon. Hier wird dann auch in Einzelfällen geholfen und sei es nur das für ein altes Elektroauto keine Ersatzteile mehr zu finden sind.

Gruß

Uwe
 

chhauser

Mitglied
07.06.2008
129
Hallo Ralf

Ich greife das Thema nochmals auf. Wurde nur eine Funkmessung gemacht oder auch noch andere Prüfungen ? Oder konkreter: nur EN 55012 und nichts von EN 55025 oder Fahrzeug-Richtlinie ?

Gruss

Christoph
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Es gibt beim TÜV einen Machtkampf darum, ob nur noch Lobbyisten, der TÜv hat eine Lobby, auch wenn das bestritten wird, eine elektromagnetische Verträglichkeitsprüfung gegen Millionenbelohnung bestehen dürfen.
Mein Vetter hat sich die Geschichte angeschaut. Von wegen gtroßer technischer Aufwand und von wegen Hürden technischer Art. Ich halte die Machenschaften inzwischen für Korruption und es ist keinesfalls sicher, dass sich die Abzockerfraktion beim TÜV gegenüber der vernünftigen, noch existierenden Mehrheit durchsetzen wird.
Ich möchte zu bedenken geben: damals, als es die ganze Funkentstörung noch nicht gab, konnte man noch Rundfunkwellen auf allen Bereichen relativ störungsfrei empfangen, von Funkenstörungen beim Vorbeifahren eiens DKWs oder eines Mofas mal abgesehen, die nur eine sehr vorübergehende Beeinträchtigung darstellten. heute aber ist ein Kurzwellenempfang in Deutschland praktisch nicht mehr möglich und die Störungen gehen in keiner Weise von den Kraftfahrzeugen, auch nicht von Elektrofahrzeugen aus.
Wenn ich keine verständigen Prüfer mehr beim TÜV finde, wandere ich aus. Ich bin schon einmal aus dem Bundeskanzleramt heraus in schlimmer Weise abgezockt worden, jetzt auch noch vom TÜV, das geht zu weit.
Ich habe so ein paar interne Informationen zum Treiben des TÜV aus Köln und interessiere mich deshalb für solcherlei Informationen. Du solltest Dir aber zu schade sein, dich jedwedem wichtigtuerischen Dämelack beim TÜV auszuliefern. Die Prüfer des TÜV sind rechtlich unabhängig und mit Sicherheit findest Du auch solche, die Dir den Weg zur Vernunft ebnen.

In der Tat hat sich allerdings die Abzockerfraktion beim TÜV bei der Verträglichkeitsprüfung durchgesetzt. Die Gebühren sind einfach nur lachhaft.

Die 80.000DM Anzahlung auf das Lösegeld für unsere Freilassung aus dem Staatsgefängnis in Nepal haben wir schließlich auch nicht bezahlt, wir bekamen entsprechende Hilfe aus dem Ausland.
Da hatte sich auch solch eine Geldschneidergemeinde in Bundeskanzleramt und kooperierenden Organisationen zusammengefunden.
Teilweise schreit es zum Himmel, was in unserem Staat so läuft und wir lassen uns doch hoffentlich nicht alles gefallen?
An die teuren Vorschriften des TÜV kann ich kommen.
Sei sicher, die machen auch Friedensangebote, suche Dir nur vernünftige Leute und frage sie um Rat.
Bei welchem TÜV warst Du?
Im Übrigen ist eine Funkentstörung nicht schwierig.
 

Reinhold Schebler

Aktives Mitglied
17.12.2005
510
Hallo Rüdiger!
Bei mir ist es immer einfacher als alle beschreiben:
Wiegeprotokoll ohne Batts;
Das Gesammtgewicht mit Batts muss unter dem zulässigen Gesammtgewicht
(Inc 2 Personen je 75Kg) sein; ZULADUNG!!

Alter Brief...
Par 21; ~1 Std; und fertig!
So machs ich immer...
Ja; und auf dem Motor muss unbedingt: 20Kw bei 3000Umin draufstehen!
Die Prüfer sind halt relativ unflexibel...
Komm ja nicht auf die Idee mit 70Kw+
Dann wäre womöglich ein Bremsgutachten für die höhere Leistung fällig...
Sag lieber: die Kiste läuft 120Kmh max...
Schad dass Du so weit weg bist..Regensburg?
Tschau
Reinhold




 

scanners

Mitglied
15.11.2008
61
Hallo Reinhold

Ja, TüV kommt jetzt auf mich auch langsam zu.
Bin eigentlich fertig, fehlt nur noch der Strommesser und die Messung der Achsgewichte.
Ach ja, und die Heizung im Fahrbetrieb ist noch unzulänglich, da muss ich noch was tüfteln.
Und dann kann ich zum TüV

Ja, kein Thema, bei meinem Motor steht 15kw drauf , dürfte dann kein Problem sein.


Ja-ne, ich bin 130km weit von dir weg, das schafft mein Polo Zero leider nicht :)
 

Michael H-A

Aktives Mitglied
02.07.2006
332
Hi Rüdiger,

ich habe heute 3 x die Heizung von MES-DEA bestellt.
Also MES-DEA RM4, inkl.Pumpe, Termostat etc. 3000W Heizleistung.
Einmal Strom anschließen (70 bis 200 V), Ein-Ausschalter, Schläuche an den vorhandenen Wasserkreislauf (bei Dir ja nun nicht mehr da) und fertig.
Das Ganze so groß wie eine 2-Liter-Flasche.

Wenn alles klappt, habe ich 2 Heizungen abzugeben (musste über 1000 Euro bestellen).
Wenn Du möchtest, halte ich Dich auf dem Laufenden.

Gruß, Michael
 

Reinhold Schebler

Aktives Mitglied
17.12.2005
510
Hallo!
Ja die Heizung ist ein wichtiges Thema...
Elektro ist nicht schlecht...
Aber kuschelig wirds eher mit ner Webasto...
Dann könnte man sogar die Batterien mitheizen...

Die Firma hipas.net hat auch so Heizungen!
Z.B. HLCR 1500
Habe ich auf der Ecartec gesehen...

Tschau
Reinhold
 

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