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Peter Jürgens
Guest
Meine Kupplung wurde heute Anstandslos eingetragen!
Auf Nachfrage bezüglich der Eintragung beim "großen El" wurde mir mitgeteilt, daß der TÜV-Prüfer auch dort keine Probleme sehen würde.
Der einzige Unterschied wäre die Beleuchtungspflicht des Anhängers bei Fahrzeugen über 45 km/h. D.h. es muß eine Anhängersteckdose angebaut werden. Bis 45 km/h braucht der Anhänger keine Beleuchtung.
Ich werde allerdings auch bei mir schon aus Sicherheitsgründen die Beleuchtung durchschleifen.
Die Kupplung wird sonst bei Motorrädern bis 125 ccm verbaut.
Hersteller Fa. Hebie 100 kg Last / 10 kg Stützlast.
Die Bilder sende ich an Ralf Wagner.
Hoffentlich einen sonnigen Restmai wünscht
Peter J.
Auf Nachfrage bezüglich der Eintragung beim "großen El" wurde mir mitgeteilt, daß der TÜV-Prüfer auch dort keine Probleme sehen würde.
Der einzige Unterschied wäre die Beleuchtungspflicht des Anhängers bei Fahrzeugen über 45 km/h. D.h. es muß eine Anhängersteckdose angebaut werden. Bis 45 km/h braucht der Anhänger keine Beleuchtung.
Ich werde allerdings auch bei mir schon aus Sicherheitsgründen die Beleuchtung durchschleifen.
Die Kupplung wird sonst bei Motorrädern bis 125 ccm verbaut.
Hersteller Fa. Hebie 100 kg Last / 10 kg Stützlast.
Die Bilder sende ich an Ralf Wagner.
Hoffentlich einen sonnigen Restmai wünscht
Peter J.