Hallo René,
von der Montage als "Rangierkupplung" oder "Fahrradträgerhalterung" oder "Auffahrschutz" war der TÜV-Prüfer nicht "begeistert".
Außerdem soll ja auch ein Anhänger angehängt werden und dafür muss die Kupplung in jedem Fall zugelassen sein.
Naja, nicht so einfach und sehr bürokratisch...
Kangoofahrer