Anhängerkupplung für den Kangoo



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mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Hallo Kangoofahrer,

ich bezweifele das du die Anhängerkupplung eingetragen bekommst. Das Problem ist die geringe Leistung der Electrique´s,
sie haben nicht genug Steigleistung deswegen ist die eingetragene Anhängelast durch Striche ersetzt.

Gruß René
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo

Die meisten ahk müssen heutzutage nicht mehr eingetragen werden mitführen der Einbauanleitung und COC reicht.

Die Anhängelast ergibt sich normalerweise aus dem maximalen zulässigem Zuggesamtgewicht. wenn das irgendwo steht dann hast du den Wert. Zulässiges Zuggesamtgewicht - zulässiges Fahrzeuggesamtgewicht ist die Anhängelast.

Gruß

Roman
 

mc-elli

Mitglied
07.04.2010
75
Hallo Roman,

richtig AHK müssen nicht unbedingt eingetragen sein. Es muss aber ein Eintrag der zulässigen Anhängelast da sein um überhaupt irgendwas ziehen zu dürfen.
Die Angabe des Zuggesamtgewichts fehlt bei mir ebenfalls.
Man kann sich trotzdem eine Anhängerkupplung anbauen diese aber nur als Rangierkupplung o.ä. definieren und natürlich auf öffentlichen Straßen keinen Hänger ziehen.

Gruß René
 

Kangoofahrer

Neues Mitglied
08.05.2010
1
Hallo René,

von der Montage als "Rangierkupplung" oder "Fahrradträgerhalterung" oder "Auffahrschutz" war der TÜV-Prüfer nicht "begeistert".
Außerdem soll ja auch ein Anhänger angehängt werden und dafür muss die Kupplung in jedem Fall zugelassen sein.

Naja, nicht so einfach und sehr bürokratisch...
Kangoofahrer
 

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