Hallo,
also wenn es Original-Citroen-Felgen sind und sie die gleiche Größe und Einpresstiefe wie die E-Berlingo-Felgen haben und die Radlast nicht höher ist als bei den Fahrzeugen, für die die Felgen zugelassen sind, sollte es gelingen, einen TÜV-Prüfer zur Eintragung zu bewegen.
Ich hatte mit meinem nicht-elektrischen Renault das gleiche Problem: Original-Renault-Felgen vom gleichen Fahrzeugtyp, nur einem teuren und stärker motorisieten Sondermodell. Renault wollte keine Freigabe erteilen. Mit einer allgemeinen Freigabe von Renault, die nur die zulässigen Felgengrößen enthielt, hat der TÜV sie mir sofort ohne Probleme eingetragen.
Grüße
Lothar