alle 106 electric erstmalig in Frankreich zugelassen ?



Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)

E-Hol

Neues Mitglied
30.04.2019
11
Hallo ich würde mal die Hilfe des Forums in Anspruch nehmen, da ich irgendwie an die Erstzulassung eines P106e kommen muss.

Für das Fahrzeug habe ich keine Orginalpapiere mehr und möchte ihn mit TÜV Vollabnahme wieder auf die Staße bringen. In Deutschland war der noch nicht zugelassen, hat die Bundesabfrage ergeben. Das Baujahr ist über die Fahrgestellnr zu bestimmen, aber der TÜV braucht ein Erstzulassungsdatum.
Wenn alle 106e erstmalig in Frankreich zugelassen waren, hat jemand eine Idee wie man an Daten dazu bekommen kann.

Danke für die Hilfe
 

citicar75

Aktives Mitglied
13.08.2018
438
Hallo zurück,
für meine E-Saxo`s habe ich von der Deutschland Niederlassung Citroen ein Papier bekommen,
auf dem Produktionsdatum, Erstzulassung und Erstzulassungsland steht. Das hat gereicht.
Vielleicht mal die Kollegen in der Deutschland - "Löwenautoniederlassung" fragen ... ?
Es muß nicht unbedingt sein, daß alle "electrique" erstmalig in "F" zugelassen wurden, mein erster E- Saxo hatte
seine seine Erstzulassung in der Schweiz, der zweite E-Saxo in Italien.
Viel Erfolg
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
Hallo ich würde mal die Hilfe des Forums in Anspruch nehmen, da ich irgendwie an die Erstzulassung eines P106e kommen muss.

Für das Fahrzeug habe ich keine Orginalpapiere mehr und möchte ihn mit TÜV Vollabnahme wieder auf die Staße bringen. In Deutschland war der noch nicht zugelassen, hat die Bundesabfrage ergeben. Das Baujahr ist über die Fahrgestellnr zu bestimmen, aber der TÜV braucht ein Erstzulassungsdatum.
Wenn alle 106e erstmalig in Frankreich zugelassen waren, hat jemand eine Idee wie man an Daten dazu bekommen kann.

Danke für die Hilfe
Welches Baujahr die Daten werden in Deutschland nur 6 Jahre aufbewahrt
 

DH@SoKa

Mitglied
09.05.2012
117
Hallo E-Hol,

ist Dir zufällig ein (ehemaliges) französisches Kennzeichen bekannt, mit dem das Fahrzeug schon mal zugelassen war? Dann läßt sich evtl. über die französischen Behörden die Spur aufnehmen. Die Bescheinigung der Französischen Behörden, daß das Fahrzeug in Frankreich nicht als gestohlen gemeldet ist, läßt sich z.B. sehr unkompliziert und kostenlos über ein Onlineportal beantragen und wird per eMail zugesandt. Diese Bescheinigung wäre bei einer Erstzulassung eines Fahrzeugs aus Frankreich erforderlich und den Deutschen Behörden vorzulegen. Bei meinem AX hatte ich hierzu das ehemalige Französische Kennzeichen hierfür angegeben. Ob man alternativ auch über die Fahrgestellnummer gehen kann, weiß ich nicht, findet man auf dem Onlineportal aber bestimmt schnell heraus. Hätte man hier einen Treffer, kann man evtl. auch die Erstzulassung dort in Erfahrung bringen.

Ansonsten müßte man sich womöglich, wie für meinen AX damals geschehen, mit der Fahrgestellnummer an PSA in Frankreich wenden und eine Herstellerbescheinigung anfordern. War damals notwendig gewesen, weil der AX für eine Europäische Konformitätserklärung (COC) zu alt ist. In der Herstellerbescheinigung sind dann alle erforderlichen technischen Angaben gemäß Zustand zum Zeitpunkt der Herstellung gelistet. "Zum Zeitpunkt der Herstellung" schreibe ich, weil mein AX z.B. ursprünglich als LKW produziert und zugelassen war. Inzwischen ist er ein PKW, was natürlich nicht mehr mit der Herstellerbescheinigung übereinstimmt. Für die Zulassung wäre es aber hilfreich, wenn der aktuelle Zustand noch dem Zustand in der Herstellerbescheinigung entspricht, andernfalls werden entsprechende Gutachten nötig. Ist auch nicht unmöglich, aber läuft halt u.U. nicht so reibungslos. Der TÜV hat halt weniger Verantwortung beim In-Verkehr-Bringen, wenn er keine Extrawürschte machen muß.

Falls in der Herstellerbescheinigung "nur" das Datum der Herstellung genannt ist, kann man das evtl. behelfsweise auch als Datum der Erstzulassung annehmen (Worst Case - er kann ja nicht vor der Herstellung zugelassen worden sein, allenfalls später). Zu befürchten wäre dann aber, daß daneben auch noch irgendein Beleg dafür erforderlich wäre, daß das Fahrzeug tatsächlich schon einmal in Verkehr gebracht war (was vermutlich mit der Forderung des TÜV nach dem Erstzulassungsdatum gemeint ist?). Andernfalls wären nämlich für eine Erstzulassung nicht die Zulassungsregeln von damals sondern die von heute anzuwenden - das könnte schwierig bis aussichtslos werden. Immerhin hält er zwingend die heutigen Abgasbestimmungen ein, und für den Rest läßt sich evtl. auf die TÜV-Unterlagen eines baugleichen anderen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zurückgreifen. Die gibt es zum Glück ja noch. Aber wenn da irgendwas nicht mehr den heutigen Zulassungsbestimmungen entspricht, ist für eine "echte Erstzulassung" womöglich eine Einzelzulassung fällig. Und die kann richtig teuer werden, weil Dir ja die Belege über die Einhaltung aller einzelnen technischen Vorgaben nicht vorliegen und sich manche Nachweise auch nicht zerstörungsfrei erbringen lassen.

Für Anfragen bei PSA in Frankreich empfehlen sich solide Französischkenntnisse. Die Neigung, sich dort um Deutsche Kunden zu bemühen, ist erfahrungsgemäß leider grundsätzlich schon sehr gering, auf "Ausländisch" eher chancenlos. Selbst die Deutsche Niederlassung muß meistens erfolglos aufgeben, wenn ein Anliegen nur in der Zentrale in Frankreich zu klären ist... Für mich hatten das damals zum Glück die Marokkanischen Verkäufer des Fahrzeugs übernommen, die mit Französisch keine Probleme hatten. Hat ca. 6 Wochen gedauert, bis das Papier da war.

Wie citicar75 schon geschrieben hat, sind natürlich Schweiz und Italien ggf. auch noch eine heiße Spur.

Mit sonnigen Grüßen
Dirk
 

Hermi24

Neues Mitglied
04.07.2020
2
Hallo E-Hol,

wenn das Erstzulassungsdatum nicht festgestellt werden kann, wird es durch den Sachverständigen des TÜV geschätzt. Ist nur das Jahr bekannt, wird der 01.07. des Baujahres angenommen. Das sollte also kein Problem sein.
Viele Grüße
Hermann
 

E-Hol

Neues Mitglied
30.04.2019
11
Hallo alle zusammen, danke für die Hinweise und Tipps.

Ein vorheriges Kennzeichen des Fahrzeug ist nicht bekannt und habe ich von einem Belgier gekauft. Die Zulassungsstelle hat die Fahrgestellnummer nicht in einer europäischen Datenbank gefunden und der TÜV hat jetzt das Problem, er braucht ein Datum für die Erstzulassung um die Abnahme zumachen. Eine Neuzulassung mit 2020 schafft der nicht, sagte mir der sehr kompetente Prüfer - er hat auch schon meinen Saxo auf die Straße gebracht.

Werde jetzt mal dem Hinweis von citicar75 folgen und mich mit PSA Deutschland in Verbindung setzen, ob die mir helfen können.

Wie Hermann geschrieben hat, wäre des 01.07 des Baujahres als angenommene Zulassung wohl der Vorschlag der Zulassungsstelle.
 

Hermi24

Neues Mitglied
04.07.2020
2
Hallo E-Hol,

wo soll das Fahrzeug zugelassen werden, bzw. zu welchem TÜV fährst Du?
 

Dark_hein

Neues Mitglied
22.12.2018
20
75045 Walzbachtal
Hallo E-Hol,
wenn alle Stricke reisen kannst Dich auch noch an den Herrn Stüber wenden (https://www.stueber-automobile.de/)
Der hat nach wie vor sehr gute Beziehungen zu PSA nach Paris und bekommt so manche Papiere.
Wie hoch er sich seinen Aufwand entschädigen lässt handelst Du am besten mit ihm persönlich im Vorfeld aus.

Gruß
oliver
 

E-Hol

Neues Mitglied
30.04.2019
11
Peugeot konnte laut Datenbank, das EZ Datum finden und der TÜV konnte ein Datenblatt ziehen und dann hat der Kleine seinen § 21 bestande. Danke für die Hilfe und Ratschläge.
 
  • Like
Wertungen: Werni

Anmelden

Neue Themen

Neueste Beiträge