Hallo E-Hol,
ist Dir zufällig ein (ehemaliges) französisches Kennzeichen bekannt, mit dem das Fahrzeug schon mal zugelassen war? Dann läßt sich evtl. über die französischen Behörden die Spur aufnehmen. Die Bescheinigung der Französischen Behörden, daß das Fahrzeug in Frankreich nicht als gestohlen gemeldet ist, läßt sich z.B. sehr unkompliziert und kostenlos über ein Onlineportal beantragen und wird per eMail zugesandt. Diese Bescheinigung wäre bei einer Erstzulassung eines Fahrzeugs aus Frankreich erforderlich und den Deutschen Behörden vorzulegen. Bei meinem AX hatte ich hierzu das ehemalige Französische Kennzeichen hierfür angegeben. Ob man alternativ auch über die Fahrgestellnummer gehen kann, weiß ich nicht, findet man auf dem Onlineportal aber bestimmt schnell heraus. Hätte man hier einen Treffer, kann man evtl. auch die Erstzulassung dort in Erfahrung bringen.
Ansonsten müßte man sich womöglich, wie für meinen AX damals geschehen, mit der Fahrgestellnummer an PSA in Frankreich wenden und eine Herstellerbescheinigung anfordern. War damals notwendig gewesen, weil der AX für eine Europäische Konformitätserklärung (COC) zu alt ist. In der Herstellerbescheinigung sind dann alle erforderlichen technischen Angaben gemäß Zustand zum Zeitpunkt der Herstellung gelistet. "Zum Zeitpunkt der Herstellung" schreibe ich, weil mein AX z.B. ursprünglich als LKW produziert und zugelassen war. Inzwischen ist er ein PKW, was natürlich nicht mehr mit der Herstellerbescheinigung übereinstimmt. Für die Zulassung wäre es aber hilfreich, wenn der aktuelle Zustand noch dem Zustand in der Herstellerbescheinigung entspricht, andernfalls werden entsprechende Gutachten nötig. Ist auch nicht unmöglich, aber läuft halt u.U. nicht so reibungslos. Der TÜV hat halt weniger Verantwortung beim In-Verkehr-Bringen, wenn er keine Extrawürschte machen muß.
Falls in der Herstellerbescheinigung "nur" das Datum der Herstellung genannt ist, kann man das evtl. behelfsweise auch als Datum der Erstzulassung annehmen (Worst Case - er kann ja nicht vor der Herstellung zugelassen worden sein, allenfalls später). Zu befürchten wäre dann aber, daß daneben auch noch irgendein Beleg dafür erforderlich wäre, daß das Fahrzeug tatsächlich schon einmal in Verkehr gebracht war (was vermutlich mit der Forderung des TÜV nach dem Erstzulassungsdatum gemeint ist?). Andernfalls wären nämlich für eine Erstzulassung nicht die Zulassungsregeln von damals sondern die von heute anzuwenden - das könnte schwierig bis aussichtslos werden. Immerhin hält er zwingend die heutigen Abgasbestimmungen ein, und für den Rest läßt sich evtl. auf die TÜV-Unterlagen eines baugleichen anderen in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs zurückgreifen. Die gibt es zum Glück ja noch. Aber wenn da irgendwas nicht mehr den heutigen Zulassungsbestimmungen entspricht, ist für eine "echte Erstzulassung" womöglich eine Einzelzulassung fällig. Und die kann richtig teuer werden, weil Dir ja die Belege über die Einhaltung aller einzelnen technischen Vorgaben nicht vorliegen und sich manche Nachweise auch nicht zerstörungsfrei erbringen lassen.
Für Anfragen bei PSA in Frankreich empfehlen sich solide Französischkenntnisse. Die Neigung, sich dort um Deutsche Kunden zu bemühen, ist erfahrungsgemäß leider grundsätzlich schon sehr gering, auf "Ausländisch" eher chancenlos. Selbst die Deutsche Niederlassung muß meistens erfolglos aufgeben, wenn ein Anliegen nur in der Zentrale in Frankreich zu klären ist... Für mich hatten das damals zum Glück die Marokkanischen Verkäufer des Fahrzeugs übernommen, die mit Französisch keine Probleme hatten. Hat ca. 6 Wochen gedauert, bis das Papier da war.
Wie citicar75 schon geschrieben hat, sind natürlich Schweiz und Italien ggf. auch noch eine heiße Spur.
Mit sonnigen Grüßen
Dirk