Aggregat als Unterstützung

  • Themenstarter Gunther Diehl
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Gunther Diehl

Guest
Hallo,

mehrfach wurde hier über ein Aggregat gesprochen, das über ein Ladegerät die Akkus während der Fahrt läd.
Als Elektronik- und Elektrikerlaie ist meine Überlegung dahin gegangen, den gleichen Motor, der im Elektrofahrzeug ist, an Stelle des Generators an ein Aggregat zu montieren. Damit müsste doch in etwa die gleiche Spannung und über die Leistung des Aggregatmotors die Stromstärke geliefert werden können. Die Drehzahl steuert man über den Gasfuß. Somit könnte die gelieferte Spannung sofort als Fahrspannung genutz werden. Mit Elektrostarter am Aggregat könnte so an Steigungen die Akkuspannung gerstützt und die Akkus werden beim Fahren weniger belastet.

Gunther
 

Claus

Neues Mitglied
11.11.2015
0
Hallo,

ich war heute mit meinem Kewet beim Tüv. Den Prüfer habe ich auch gefragt ob da irgendwas zu beachten sei wenn man einen Stromgenerator mitführt der bei der Fahrt zuläd.

Der meinte das sich dadurch die Antriebsart ändern würde und dies wäre Steuerhinterziehung. Man müsste das Aggregat zulassen und ASU machen ?!?!
Armes Deutschland.......

Technisch gesehen hat er kein Problem damit. (Aber er hatte eins mit meiner Gas-Standheizung)

Grüße
Claus
 

Bernd Rische

Mitglied
18.12.2003
225
Also nach meinen Wissenstand macht der Generator nichts aus bei der Steuerlichen Veranlagung. Denn die Antreibsart bleibt weiterhin elektrisch.
Ob du zwischendurch/ständig/während der Fahrt den Strom produzierst ist dahin egal. Denn der Renault Kangoo mit Rangeextender müßte dann ja auch als Benziner laufen.

Aber ich werde mal in meinen Unterlagen schauen, was das Steuergesetz aussagt. Denn ich hatte mir die Paragraphen mal rausgesucht, als mein Finanzamt für meinen SAM Steuern haben wollten.

Bis denne

Berny
 

bastelwastel24

Aktives Mitglied
30.03.2005
878
Hallo Claus.

Laut TÜV Hannover bzw. Prüfstelle Hämelerwald stimmt das nicht.
Ein Notströmer erzeugt wie der Name schon sagt Strom und wird
nicht als Antriebsmotor benutzt.
Der Haupt-TÜV Hannover hatte mir selbst diesen Vorschlag gemacht, weil es Zulassungsfrei ist und kein Abgasgutachten erforderlich ist. Der Auskunftgebende beim TÜV ist für Einzelabnahmen sowie Eigenbauten zuständig und müßte sich
eigentlich damit auskennen. ( Wenn nicht : Gelbe Seiten ) :p
Daß es teilweise Auslegungssache ist, muß als gegeben angenommen werden.
Was der Eine einträgt, kann dem Nächsten als Unmöglichkeit vorkommen.

Beruflich nutze ich als "Stadtwerke Angestellter" Generatoren auf der Ladefläche zur Stromerzeugung. Kein TÜV und ASU. Da die Zulassung des Transporters damit erloschen ist, werde ich mich an meinen Chef wenden und mich weigern damit zu fahren! Mal sehen, was er sagt. Aber Scherz beiseite.:;)

Solange ein Verbrennungsmotor nur temporär und reversibel mit dem Elektrofahrzeug verbunden ist, gilt meine obige Aussage.

Wenn jemand selbst Kontakt zum TÜV aufnehmen möchte oder Schwierigkeiten hat :
Hauptstelle des TÜV-Nord Tel.:0511/ 986-0 Hr. Harder ( sehr kompetent )

Gruß an alle Stromerzeuger
Peter J.
 
P

Peter Heck

Guest
Bitte,Bitte verabschiedet euch von der ASU die hat schon seit Jahren ausgedient.
Seither ist es eine allgemeine Abgasuntersuchung die für alle Verbrenner Fahrzeuge ab Bj.61 verbindlich vorgeschrieben ist.
Also bitte nur AU danke.
Gruss aus dem Schwabenland.
Peter
 

bastelwastel24

Aktives Mitglied
30.03.2005
878
Hallo Peter

Du weißt doch wie lange es dauert, bis eine geänderte Bezeichnung
im Kopf ankommt.

PS-kW z.B.. :eek:

Ich entschuldige mich in aller Form für die Datenreude bei mir im Hirn.

Ein sonniges Schwabenland und bis bald mal wieder.
Peter J.
 
P

Peter Heck

Guest
Hallo Peter
War unabsichtlich bei Dir angehängt hätte schon weiter oben kommen sollen.
Mein Werkstattmensch der auch ausbildet sagt auch immer ASU und wenn ich mich dann neben ihm nur reuspere kommt gleich JA ich weiss und der Stift lacht sich halb tot.
Denn wenn der sagt er braucht mal einen Schraubendreher,bekommt er immer noch verdutzte Gesichter zu sehen.
Der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier in vielem.
Aber Du hast ja Besserung gelobt,angenommen;-)
Gruss aus dem jetzt immer noch 26Grad warmen Schwabenland.
Peter
 

Jens Schacherl

Aktives Mitglied
30.03.2004
1.069
Hallo Claus,

irgendwo habe ich dazu mal die Formulierung gelesen, daß der Antrieb für die Besteuerung relevant sei, der eine "kraftschlüssige Verbindung zur Achse" (genaue Formulierung ohne Gewähr) hat.
Und das ist bei einem seriellen Hybriden immer der E-Motor :spos:.

Die TÜVler haben zwar viel Ermessensspielraum, aber daß sie auch noch festlegen können, was wie besteuert wird, glaube ich erstmal nicht...

Gruß Jens
 

Bernd Schlüter

Aktives Mitglied
19.01.2004
326
Krefeld, 02151 9287045
Solange da nicht übertrieben wird, wird es wohl beim Elektroantrieb bleiben. Wir sollten uns aber klarmachen, dass eine Grenze gezogen werden muss, die wohl bei einem Notantrieb liegen dürfte. Ein Hybrid mit 100kW Turbomotor und 10 kW-Hybridunterstützung dürfte wohl kaum als reines Elektroauto durchgehen.
Allerdings ist die Kopplung da (noch) kraftschlüssig.
Da die Notstromaggregate alle noch Spritschleudern sind, schwimmt der Staat bei deren Gebrauch ohnehin in Steuergeldern. Nur in äußerster Not setzen wir uns schließlich diesem teuren Getöse aus.
 

Claus

Neues Mitglied
11.11.2015
0
Hallo,

da sieht mal es mal wieder. Keiner kennt sich aus und das bei unserer Flut an Gesetzen und Verordnungen. Das sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

Der Tüv Prüfer hat warscheinlich aus dem Bauch raus diese Antwort der Steuerhinterziehung genannt. Ich werde mich mal beim Finanzamt schlau machen. Ob ich da eine Antwort bekomme ?

Grüße aus dem heißen München
Claus
 

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