Ab welcher verzögerung den nun ?



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Norbert Kern

Aktives Mitglied
24.04.2011
558
Hallo
ab welcher Verzögerung müssen den die Bremsleuchten an gehen ? nach über einer Stunde suchen nur was gefunden von: ich glaube zu meinen ab 0,xx ms2 ...
Danke Gruss Norbert
 

thegray

Bekanntes Mitglied
15.04.2008
8.715
Wie soll das gehen festzulegen!

Wenn z.B. bei einem Standard Verbrenner mit Motorbremse gebremst wird - kannste alles oder nichts haben !

Es Soll Leute geben die verhaspeln sich ach mal, bei Drehzahl , und schalten 2 oder 3 Gänge runter dann zieht es auch so Streifen ohne das Bremspedal berührt zu haben. Danach sind die Streifen dann nicht immer schwarz und auch nicht immer auf der Straße zufinden .....wer sich noch an dieses endlos Reimlied mit dem "brauenen" erinnert :rolleyes:

Es wird Wenn es sowas gibt das Reguliert wird - dann wird das auch von Baujahr abhängen.....
 

Norbert Kern

Aktives Mitglied
24.04.2011
558
Von wo das her kommt spielt keine Rolle, wen die Elektronik heut schon geringste Drehzahl Differenzen als Druckverlust in den Reifen und der Girsensor von ESP ne Richtungsabweichung von minim merkt wird auch das Verzögern festgestellt werden können.
Ob oder was in Zukunft kommt weiss ich auch nicht.
Mir ging es nur um einen Wert Gruß Norbert
 

wchriss

Aktives Mitglied
30.12.2010
1.799
57
Egweil
Meines wissen nach gibt es da keinen Wert.
Bei allen Verbennerautos, Bremsbedal auserhalb des Ruhepunktes = Bremleuchte an
egal wie stark verzögert wird.
Bei meinem P106 gehen die Bremsleuchten ab einer Bremsleistung von 1kW an (Reku) und wenn das Bremspedal auserhalb des Ruhepnktes ist.

Gruß
Christian
 

r1

Neues Mitglied
01.01.1970
0
§53 StVZO sagt, dass das Bremslicht die Betriebsbremse anzeigt. Retarder, auch elektrische, sind aber Dauerbremsanlagen. Sie sollten also nicht Signalpflichtig sein. Bin aber kein Jurist und da sich auch unser Rechtssystem zunehmend in Richtung Präzedenzfall Recht entwickelt sollte man das noch eingehender Prüfen

EDIT Dauerbremsanlage ist nicht gleich Feststellbremse
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.256
hallo :xcool:
einen § hab ich leider nicht zur hand aber
bei den linienbussen gibt es die retarderbremse auch staudruckbremse genannt.
die ist bei den neueren linienbussen mit der bremslichtern gekoppelt.
soviel ich noch weiß, ist schon über eine jahr her, gibt es bei denen 5 stufen.
bei der 1.,2. und 3. stufe gehen KEINE bremslichter an.
bei 4 und 5 hingegen LEUCHTEN die bremslichter.

da die fahrzeughersteller prinzipiell faule hunde sind und erst was machen wenn es pflicht ist,
darf ich daraus schließen, dass das pflicht ist! :eek:
 

i-MiEV

Aktives Mitglied
28.02.2011
1.201
Das Bremspedal betätigt in er Mehrzahl aller Fahrzeuge einen AUS/EIN-Schalter. Sobald das Bremspedal angetippt wird, wird der Schalter "leitend" = EIN und die Bremsleuchten sind an.

Solche Bremsleuchten funktionieren (leider) unabhängig von der tatsächlichen Verzögerung in m/s. Somit kann der nachfolgende Fahrer nicht erkennen, wie stark sein Vordermann bremst.

Diese Vorschriften (Bremsleuchten ) sind seit dem Jahr 1909 in Kraft.

Mein Autohersteller hat kürzlich (ohne gesetzliche Vorschrift) das Bremslicht bei der höchsten Rekuperationsstufe zugeschaltet. Vielleicht nützt das gegen schlafende Autofahrer hinter mir.
 

Bernd Schlueter

Bekanntes Mitglied
10.12.2004
10.138
Könnte man schon festlegen, seitdem ich immer nur mit dem Gaspedal bremse.
Die letzten Meter bremse ich dann gerne mit der Handbremse, um die nervige Vakuumpumpe nicht zu beunruhigen.
 

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