45kmh-Zeichen

  • Themenstarter Dirk Hunecke
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Dirk Hunecke

Guest
Hallo Elektromobilisten,

gestern hat mein Bekannter sein City-El vom Einzelgutachten bei der Dekra zwecks Wiederinbetriebnahme zurückgeholt.
Soweit alles ok. Lustig, daß die sogar eine Lärmpegelmessung gemacht haben (80 Euro).

Trotzdem ist das Gutachten nicht positiv abgeschlossen worden.
Als "Mangel" wurde festgestellt, daß keine 45km/h Zeichen links, rechts und hinten angebracht sind.

Nun ist mir das völlig neu, daß ein Kleinkraftrad solche Zeichen tragen muß. Mit Autozulassung wäre das ja verständlich, aber als Moped ?

Sicher gibt es unter Euch einige Besitzer eines El´s welches bereits als Kleinkraftrad eingestuft ist. Müßt Ihr solche Schilder (45km/h Zeichen) durch die Gegend fahren?

Außerdem würde mich interessieren, wo man solche Aufkleber für die Geschwindigkeit herbekommt.


Vielen Dank für Eure Bemühungen.


Ein schönes Wochenende wünscht

Dirk
 

Vera Kürten

Neues Mitglied
21.09.2002
34
Hallo!
Es ist mir nicht bekannt, dass ein 45 km/h-Zeichen auf die Fahrzeuge geklebt werden muss. Unser 45er El fährt mit dem Versicherungskennzeichen, das ja schon klar die erlaubte Höchstgeschwindigkeit anzeigt. Wir haben es im letzten Jahr von 25 auf 45 km/h aufgerüstet. Bei Fahrzeugen mit normalem Nummernschild (PKW-Zulassung) sind diese Aufkleber auf jeden Fall vorgeschrieben. Man bekommt sie in Schilder-Läden auf Bestellung, ist aber nicht ganz billig der Spaß. Wir haben bisher so ca. 11 DM/Stück bezahlt.
Gruß, Vera
 
W

Werner Weiß

Guest
und habt ihr die 45km/h-pickerl schon mal von einem werbebeschrifter (für die autos)machen lassen bzw. angefragt?
euer el- flitzer weiss:D
 

Ralf Wagner

Administrator
15.03.2007
4.709
Filderstadt
www.elweb.info
Zur Tüv Abnahme hatte ich mir schon Schilder ausgedruckt und hinten im geschlossenen el von innen mit selbstklebender Klarsichtfolie an die Scheibe geklebt (50km/h). Die sind allerdings wieder recht schnell abgefallen...

Im vorliegenden Fall sollte man Veras Tip mal weiterverfolgen..

Grüße Ralf
 
D

Dirk Hunecke

Guest
Hallo Elistis,

Danke für Eure Antworten.

Zwischenzeitlich habe ich die STVZO im Internet gefunden.
Tatsächlich müssen mehrspurige Fahrzeuge unter 60 km/h ein Geschwindigkeitskennzeichen tragen.

Es bleibt nichts anderes übrig, als zumindest für die Begutachtung die Schilder anzukleben. Wir werden mal beim Schildermacher danach fragen.


Wen es interessiert, hier ein Auszug aus der StVZO mit dem entsprechenden Text:

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§58 Geschwindigkeitsschilder

(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.

(2) Das Schild muß kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.

(2a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 75 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registriernummer tragen.

(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h ......usw.

Viele Grüße

Dirk
 
U

Uwe Englert

Guest
Hallo

Ich habe einen el mit 45 km/h Zulassung. Bei mir steht das was Dirk schreibt in der Betriebserlaubnis.

"Kennzeichnung gem. §58 STVZO, Geschwindigkeitsschilder erforderlich"

Gruß Uwe
 

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