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Harald Meyer
Guest
Hallo Ihr,
ich werde demnächst mein EL auf 45 km/h umbauen und umschreiben lassen.
Jetzt taucht zum wiederholten Mal (ich weiß) die Frage auf: Darf meine Tochter mit Klasse M das Ding fahren oder nicht? Ich habe im Verkehrsportal.de nachgesehen (unter Forum Führerschein) und nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
....es sich um ein sog. "Lastendreirad" handelt.
Also: Ein "einsitziges dreirädriges Kfz mit Ladefläche zur Güterbeförderung, max. 50 ccm und 45 km/h, max. 150 kg Leergewicht, das bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist" (siehe § 76 Nr. 8 b FeV).
Sollte aber auch nur eine diese Voraussetzungen bei Deinem Fahrzeug nicht gegeben sein, brauchst Du die Klasse B.
Soweit die erste Antwort.
Hat einer von Euch da neue Erkenntnisse? Ich habe gehört, dass 2003 das EL und ähnliche in die Klasse mit aufgenommen werden sollen. Ist da was dran?
In Erwartung Eurer zahlreichen Antworten
Harald
ich werde demnächst mein EL auf 45 km/h umbauen und umschreiben lassen.
Jetzt taucht zum wiederholten Mal (ich weiß) die Frage auf: Darf meine Tochter mit Klasse M das Ding fahren oder nicht? Ich habe im Verkehrsportal.de nachgesehen (unter Forum Führerschein) und nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
....es sich um ein sog. "Lastendreirad" handelt.
Also: Ein "einsitziges dreirädriges Kfz mit Ladefläche zur Güterbeförderung, max. 50 ccm und 45 km/h, max. 150 kg Leergewicht, das bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist" (siehe § 76 Nr. 8 b FeV).
Sollte aber auch nur eine diese Voraussetzungen bei Deinem Fahrzeug nicht gegeben sein, brauchst Du die Klasse B.
Soweit die erste Antwort.
Hat einer von Euch da neue Erkenntnisse? Ich habe gehört, dass 2003 das EL und ähnliche in die Klasse mit aufgenommen werden sollen. Ist da was dran?
In Erwartung Eurer zahlreichen Antworten
Harald