45 km/h und Führerschein M

  • Themenstarter Harald Meyer
  • Datum Start


Bis zu 350 € für alle Fahrer von Elektroautos!
» Jetzt die höchste Quote am Markt sichern
» Oder direkt FIX 85 € erhalten.

Bereits jetzt THG-Quote für 2024 beantragen! Sichere dir deinen Quoten-Anspruch bevor die Prämie sinkt!
(Werbung)
H

Harald Meyer

Guest
Hallo Ihr,
ich werde demnächst mein EL auf 45 km/h umbauen und umschreiben lassen.
Jetzt taucht zum wiederholten Mal (ich weiß) die Frage auf: Darf meine Tochter mit Klasse M das Ding fahren oder nicht? Ich habe im Verkehrsportal.de nachgesehen (unter Forum Führerschein) und nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
....es sich um ein sog. "Lastendreirad" handelt.

Also: Ein "einsitziges dreirädriges Kfz mit Ladefläche zur Güterbeförderung, max. 50 ccm und 45 km/h, max. 150 kg Leergewicht, das bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen ist" (siehe § 76 Nr. 8 b FeV).

Sollte aber auch nur eine diese Voraussetzungen bei Deinem Fahrzeug nicht gegeben sein, brauchst Du die Klasse B.

Soweit die erste Antwort.
Hat einer von Euch da neue Erkenntnisse? Ich habe gehört, dass 2003 das EL und ähnliche in die Klasse mit aufgenommen werden sollen. Ist da was dran?

In Erwartung Eurer zahlreichen Antworten
Harald
 

Martin Tomiak

Neues Mitglied
06.05.2003
13
Das el ist ein"Kleinkraftrad 3-rädrig" bis 45 km/h(Siehe Versicherungsschein Moped-Kennzeichen) und darf wie ein Roller mit Führerschein M gefahren werden,
Gruss aus Berlin Martin
 

Anmelden

Neue Themen