4. Aufruf zur Förderung von Ladeinfrastruktur in Deutschland



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Öffentliche Ladeinfrastruktur wird weiter stark gefördert in Deutschland.

Aktuell werden bis 2020, 300 Mio € bereit gestellt für:
5.000 Normalladepunkte, Förderquote bis 40%
5.000 Schnellladepunkte (ab 50kW DC), Förderquote bis 50%
Gefördert wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladepunkte, z.B. um diese Eichrechtskonform auszuführen, Förderquote maximal 40%.

Die Förderquote ist je nach Region zwischen 30 und 50% des Kaufpreises der Ladestation und des Netzanschlusses.

Grundsätzlich werden auch viele Nebenleistungen wie der Netzanschluss, Anfahrschutz, Dach und Beleuchtung gefördert. Für die Förderung wird jedoch ein Benchmark gebildet zwischen der Ladeleistung und den beantragten Kosten. Je günstiger eine Ladestation pro Ladeleistung ist, umso eher bekommt sie einen Zuwendungsbescheid.

Anträge können bis zum 30.10.2019 gestellt werden.

Alle Ladestationen müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen, d.h. z.B. der Ladesäulenverordnung entsprechen und eichrechtskonform sein.

Übersicht

Direktlink zum. 4.Aufruf

Interaktive Karte in der sichtbar ist, in welchen Bereichen Schnellladeinfrastruktur besonders gefördert wird.

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Ralf Wagner

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15.03.2007
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Öffentliche Ladeinfrastruktur wird weiter stark gefördert in Deutschland.

Aktuell werden bis 2020, 300 Mio € bereit gestellt für:
5.000 Normalladepunkte, Förderquote bis 40%
5.000 Schnellladepunkte (ab 50kW DC), Förderquote bis 50%
Gefördert wird auch die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladepunkte, z.B. um diese Eichrechtskonform auszuführen, Förderquote maximal 40%.

Die Förderquote ist je nach Region zwischen 30 und 50% des Kaufpreises der Ladestation und des Netzanschlusses.

Grundsätzlich werden auch viele Nebenleistungen wie der Netzanschluss, Anfahrschutz, Dach und Beleuchtung gefördert. Für die Förderung wird jedoch ein Benchmark gebildet zwischen der Ladeleistung und den beantragten Kosten. Je günstiger eine Ladestation pro Ladeleistung ist, umso eher bekommt sie einen Zuwendungsbescheid.

Anträge können bis zum 30.10.2019 gestellt werden.

Alle Ladestationen müssen den aktuellen Anforderungen entsprechen, d.h. z.B. der Ladesäulenverordnung entsprechen und eichrechtskonform sein.

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