125er Roller ist "Zulassungsfreies Fz" - Elektroauto Forum

125er Roller ist "Zulassungsfreies Fz"

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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.990
hallo jungs und mädels,
mein schwager wollte für seinen roller, großes kennzeichen, 95km/h schnell, tüv
die thg quote beantragen, was ABGELEHNT wurde,
nun haben wir bemerkt das auf seinem fahrzeugschein siehe foto
zulassungsfreies fz steht,

bei der zulassungsstelle wurde ihm gesagt,
da der roller steuerfrei ist, ist er eben zulassungsfrei????????????
hat jemand ähnliche erfahrungen machen (müssen)
oder kann uns raten, wie man diesen blödsinnigen und vor allem WIDERSPRÜCHLICHEN satz herausbekommt???
bye wolle
 
hallo jungs und mädels,
mein schwager wollte für seinen roller, großes kennzeichen, 95km/h schnell, tüv
die thg quote beantragen, was ABGELEHNT wurde,
nun haben wir bemerkt das auf seinem fahrzeugschein siehe foto
zulassungsfreies fz steht,
Anhang anzeigen 15607
bei der zulassungsstelle wurde ihm gesagt,
da der roller steuerfrei ist, ist er eben zulassungsfrei????????????
hat jemand ähnliche erfahrungen machen (müssen)
oder kann uns raten, wie man diesen blödsinnigen und vor allem WIDERSPRÜCHLICHEN satz herausbekommt???
bye wolle
ich weis es... nur darf ich mich hier offenbar nicht dazu äußern weil es sonst in die Schublade "Verschwörungstheorie" gesteckt wird...
Das ist hier im Forum ein absolutes Manko.
etc.
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.278
hallo wolfgang :cool:
es gibt immer eine teure variante...
billiger käme zb. ADAC, TÜV usw.

euer werner ad

@el gringo :
im elweb wird soviel wie nichts gelöscht!
der verfasser wird davon in kenntinss gesetzt. kuvert oder klingel rechts oben neben dem namen
oder lässt einen vermerk warum, wieso, weshalb da etwas gelöscht wurde im bearbeitetem beitrag. das mach zb. ich
 
hallo wolfgang :cool:
es gibt immer eine teure variante...
billiger käme zb. ADAC, TÜV usw.

euer werner ad

@el gringo :
im elweb wird soviel wie nichts gelöscht!
der verfasser wird davon in kenntinss gesetzt. kuvert oder klingel rechts oben neben dem namen
oder lässt einen vermerk warum, wieso, weshalb da etwas gelöscht wurde im bearbeitetem beitrag. das mach zb. ich
dann hast vermutlich Du das gelöscht;
jedenfalls war die Behauptung abwegig, unrichtig rein subjektiv und natürlich ungeprüft.
Aber das ist ein gesellschaftliches Manko in Deutschland.
Den Sieg trägt bisher immer die Lüge.
Am Ende des Spiels... naja, bringt eh nichts... alles zu eingefahren
und...
 

weiss

Administrator
15.01.2004
2.278
hallo el gringo :cool:
dann hast vermutlich Du das gelöscht;
jedenfalls war die Behauptung abwegig, unrichtig rein subjektiv und natürlich ungeprüft.
Aber das ist ein gesellschaftliches Manko in Deutschland.
Den Sieg trägt bisher immer die Lüge.
Am Ende des Spiels... naja, bringt eh nichts... alles zu eingefahren
und...
nein da hatte ich die finger nicht dran. da war ein anderer schneller als ich. das tut auch nichts zu sachen.
aber derjenige hat dir sicher eine mitteilung zukommen lassen, könnte sogar schon für eine verwarnung gereicht haben. diese mitteilungen solltest du auch lesen nicht nur abhacken!

euer werner ad
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.175
Heidenrod
hallo jungs und mädels,
mein schwager wollte für seinen roller, großes kennzeichen, 95km/h schnell, tüv
die thg quote beantragen, was ABGELEHNT wurde,
nun haben wir bemerkt das auf seinem fahrzeugschein siehe foto
zulassungsfreies fz steht,
Anhang anzeigen 15607
bei der zulassungsstelle wurde ihm gesagt,
da der roller steuerfrei ist, ist er eben zulassungsfrei????????????
hat jemand ähnliche erfahrungen machen (müssen)
oder kann uns raten, wie man diesen blödsinnigen und vor allem WIDERSPRÜCHLICHEN satz herausbekommt???
bye wolle

Das muss ein Fehler vom Amt sein. 95 km/h und zulassungsfrei? Aber versichern muss man ihn doch, oder? Ich kannte so ein Konstrukt bis jetzt nur bei bestimmten Anhängern, der wäre sogar versicherungsfrei gewesen, hab ihn aber trotzdem versichert, falls irgendwelche Spielkinder mal die Bremse aufmachen und der wo dagegenrollt, bin ich sonst der Dumme.


Gruß,

Werner
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.990
Das blöde ist halt
"Wir machen keine Fehler"
Das Amt IST ein Fehler
Mal sehen was der TÜV dazu sagt 😀
 

Kamikaze

Bekanntes Mitglied
Ich an deiner Stelle würde da nochmal zur Zulassungsstelle gehen und einen anderen Sachbearbeiter bitten diesen Eintrag zu prüfen.
Der kann nämlich mMn. nicht stimmen.
Es gib/gab soweit ich weiß mal Ausnahmen/Bestandsschutz für zulassungsfreie Roller der 50ccm-Klasse, die tlw. bis zu 65km/h liefen.
Darüber hinaus ist mir keine solche Ausnahme bekannt.
Die alten 80ccm-Modelle fallen soweit ich weiß unter die aktuelle 125er Regelung.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.175
Heidenrod
Jo,

ich hab auch jetzt mal nebenbei nachgelesen:


Die scheinen echt mit Versicherungskennzeichen möglich zu sein, oder mit der 'freiwilligen Zulassung', und bei den freiwilligen Zulassungen machen die THGlis jetzt ja Probleme. Wieder was gelernt, wohl doch kein Fehler vom Amt, sondern eine deutsche Besonderheit.

Gruß,

Werner
 
  • Wow
Wertungen: Kamikaze

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.990
der schwager ist selber schuld ,,,

als er den roller (neufahrzeug) kaufte, und NUR die coc-papiere bekam
sagte ich gleich: " du brauchst einen fahrzeugbrief"
aber neee, das geht ja heutzutage auch OHNE,
nun war er beim tüv:
"jaa, wenn sie einen fahrzeugbrief hätten, dann könnten wir diese eintragung ändern oder streichen"
" im fahrzeugschein, darf der tüv nix machen, der macht es nur im brief und anschließend die zulassung dann, nach der vorlage des briefes, im schein,,,"
also ende vom lied,
der tüv hat nix wo er hineinschreiben kann, und die zulassung hat nix warum sie es ändern soll

und die moral von der geschicht
one fahrzeugbrief geht (die zulassung) aber sonst geht nix

wenn ich da so an meine vergangenen fahrzeuge denke, wäre ohne brief gar nichts gegangen
( einzelabnahmen wie ente mit sportlenkrad, tiefergelegter seat marbella, capri mit bi-turbo...)
und sich nun im nachhinein noch einen brief ausstellen zulassen, meinte mein schwager,
da wird die brühe teurer wie die fisch,,,
und wenn man von den derzeitigen thg auszahlungen ausgeht,,, möcht ich ihm fast recht geben
bye wolle
und
wer sich ein neufahrzeug mit coc papieren kauft, sollte beim verkäufer unbedingt auf die aushändigung eines fahrzeugbriefes (zulassungsbescheinigung teil 2) BESTEHEN
bye wolle
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
70
Hallöchen Ihr Lieben,

ich finde es etwas seltsam, wenn ich höre, dass ein 125 er Roller zulassungsfrei sein soll (zumal wenn er ein großes Nummernschild benötigt (sagt auch mein Göttergatte).
Ein Bekannter von mir hatte vor Jahren auch einen solchen Roller, aber zulassungsfrei war der nicht. Ich kenne das auch nur von 50 ccm Rollern/ Fahrzeugen, aber nicht von solchen mit 125. :unsure:

Liebe Grüße

Sonja
 
Zuletzt bearbeitet:

Sonja1981

Mitglied
28.05.2022
70
Hallo Peter,

ja, ich weiß, dass damit ein Elektroroller gemeint ist. Übrigens habe ich im Internet dazu auch etwas gefunden (hoffe, dass es hilfreich ist)


LG Sonja
 

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