Öffentliche Ladesäulen und Carsharing Fahrzeuge



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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
hallo, ich hab mal eine frage zur legalität des vorgehens mancher car-shärer:
seit geraumer zeit bemerke ich in bamberg, das immer mehr ÖFFENTLICHE ladesäulen
mit halteverbotsschildern und dem vermerk "reserviert für BA-?? 123" verunziert werden, bei den entsprechenden kennzeichen handelt es sich um carsharingfahrzeuge,,,
ist das sooo überhaupt legal??
und kann man dagegen irgendwas machen??
wenn es schon leute gibt, die sich ne firma mit dem ziel des geldverdienens aufbauen, dann sollen die sich doch gefälligst selbst irgendwo ihre eigenen walboxen hinstellen auf diese art sind mittlerweile mindestens 7 ladesäulen nicht mehr nutzbar
bye wolle
PS; seit neuestem gibts ja ein gehöriges bußgeld wenn man einen solchen platz belegt,,,
 

Kamikaze

Aktives Mitglied
wenn es schon leute gibt, die sich ne firma mit dem ziel des geldverdienens aufbauen, dann sollen die sich doch gefälligst selbst irgendwo ihre eigenen walboxen hinstellen
So sehe ich das ganz persönlich auch, aber die Ladesäulenbetreiber wollen mit ihrem Service ja auch Geld verdienen und sind idR. auch Eigentümer der Stellplätze davor - also könnte es durchaus sein, dass diese genau diese Stellplätze dann eben vermieten.
Ich würde in einem solchen Fall mal das zuständige Bürgerbüro befragen, warum das so ist, und ob das rechtens ist.
Die Lokalpolitik hat idR. ja ein Interesse daran, dass es auf den öffentlichen (Park-)Plätzen friedlich zu geht.
 

Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Hi,

sind das offizielle Halteverbotsschilder nach STVo? So an Stange? Oder ist das nur auf die Ladesäule geklebt? War die Ladesäule vorher schon da oder wurde die extra fürs Carsharing gebaut?

Solche Plätze gibt es hier in Wiesbaden auch, aber nicht mit E-Fahrzeugen. Daher hab ich da noch keinen Anstoß dran genommen.

Gruß,

Werner
 

saxobernd

Aktives Mitglied
23.07.2020
962
Hier in Krefeld hat man DIE Lösung gefunden: Ein Ladeplatz fürs carsharing, der andere zur freien Verfügung. Haken: der funktioniert nur mit einer exotschen Karte, die schon alleine wegen das Preises niemand in Erwägung zieht. Angeblich geht es auch mit meiner ENBW-Karte, nur geht es damit nicht.
Aufregen lohnt nicht. Hier haben die Düsseldorfer sich erbarmt und eine Düsselstrom (auch ENBW)-Tankstelle mitten in Krefeld aufgestellt.
Ich kann doch nicht immerzu "Wär' ich doch in Düsseldorf geblieben" singen.
 

R.M

Bekanntes Mitglied
24.12.2006
10.248
hallo, ich hab mal eine frage zur legalität des vorgehens mancher car-shärer:
seit geraumer zeit bemerke ich in bamberg, das immer mehr ÖFFENTLICHE ladesäulen
mit halteverbotsschildern und dem vermerk "reserviert für BA-?? 123" verunziert werden, bei den entsprechenden kennzeichen handelt es sich um carsharingfahrzeuge,,,
ist das sooo überhaupt legal??
und kann man dagegen irgendwas machen??
wenn es schon leute gibt, die sich ne firma mit dem ziel des geldverdienens aufbauen, dann sollen die sich doch gefälligst selbst irgendwo ihre eigenen walboxen hinstellen auf diese art sind mittlerweile mindestens 7 ladesäulen nicht mehr nutzbar
bye wolle
PS; seit neuestem gibts ja ein gehöriges bußgeld wenn man einen solchen platz belegt,,,
na kommt drauf an wenn die Stadt die Säulen auf eigene Rechnung aufgestellt dann kann sie sie auch vermieten oder verkaufen. waren Fördergelder im Spiel dann sollte man mal genau nachschauen.
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
erstmal danke für eure ausführlichen mitteilungen,
sachverhalt (bei den mir bekannten säulen) in bamberg:
die 1, abgezwackte säule stand immer zur öffentlichen nutzung vor dem landratsamt bamberg, (es waren 2 säulen mit je 2 dosen) die eine steht noch wie ursprünglich, die andere ist zwar noch fast original wurde jedoch mit einem anderen cartenleser (oder wie man das nennt) ausgerüstet, und mit den kunststopfhalteverbotsaufklebern dekoriert so das man daran zumindest mit meiner newmotion nicht mehr anmelden kann
die 2, fürs carshäring abgezwackte steht in einem bamberger parkhaus, auch dort gab es 2x2 säulen mit je einer dose,davon sind 3 geblieben, die 4. ist für 2 kfz-kennzeichen aus B-erlin reserviert, auch mit hingepappten halteverbotsschildern, ich hab das schildchen entfernt und einen parkplatz nebendran hingepappt dort klappt auch noch die newmotion anmeldung
bei der 3, ist es ähnlich des parkjauses, nur fällt es an dem park-and-ride parkplatz bei 15 säulen nicht ins gewicht, das da eine reserviert ist, diese übrigens für fahrzeuge der stadt bamberg (oder des landkreises) die haben alle solche 44smart mit aufklebern aufladBA.....ich werd mal bei gelegenheitdirekt beim e-mobilitätsbeauftragten der stadt bamberg vorsprechen,,, mal sehen was der dazu zu sagen hat
ich werde berichten
wolle
 
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wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
hallo werni,
na das werd ich mir doch gleich einmal herausdrucken, und bei nächster gelegenheit, einen "reservierten" stellplatz benutzen, und die ausdrucke an der säule anbringen,,,
mich dann in der nähe (im sichtbereich) hinsetzen und warten,,,
bye wolle
 

Emil

Bekanntes Mitglied
04.04.2006
2.877
Was soll das bringen außer einer Anzeige wegen Sachbeschädigung und unerlaubtem Parken?

Wenn der Eigentümer des Parkplatz festgelegt hat wer dort parken darf dann ist das so, auch wenn es nervt.

Ich würde hier eher den Weg über einen direkten Kontakt mit dem zuständigen Amt wählen, um zu erfahren warum das so ist, und ob es sinnvoll ist, dass Ladeplätze von der Allgemeinheit bezahlt, dann aber nur von Einzelnen genutzt werden können. Der Stadtrat könnte sich für dieses Thema auch interessieren.

Und wenn man dort nicht weiter kommt kann man das Thema auch über die lokale Presse eskalieren, und die Verantwortlichen an den Pranger stellen.
 
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Werni

Bekanntes Mitglied
19.02.2019
2.040
Heidenrod
Na,

ich denke er will die nicht an die Säule spaxen ;-) Aber wenn die Beschilderung nicht der StVO entspricht, ist sie halt nunmal nicht gültig. Ich hab gestern Abend da noch eine sehr gute Abhandlung gefunden:


Mir ist vor Jahren etwas ähnliches passiert:
In einer (neu eingerichteten) Anwohnerparkzone wurde eines dieser viereckigen blauen Parkplatzschilder vergessen - die dem Schild nachgeordneten Parkplätze waren also als normale Parkplätze innerhalb der Anwohnerparkzone ausgeschildert.
Prompt bekam ich einen Knollen, und die Verwaltung einen Einspruch. Verblüffenderweise war das Schild zwei Tage nach Absendung des Widerspruchs verschwunden O.O Manchmal kann auch das Amt schnell sein, man glaubt es kaum ;-)

@wolfgang dwuzet

Der Vorschlag, das Amt zu bemühen, ist sicherlich nachhaltiger... Wenn du dich da hinstellst, sei dir vorher wirklich sicher, dass die Beschilderung den Vorgaben nicht entspricht.

Gruß,

Werner
 

Jens-Uwe Runge

Neues Mitglied
22.06.2007
47
Lübeck
Zur Eingangsfrage:
JA, für das stationsbasierte Carsharing dürfen seit einigen Jahren auch im öffentlichen Straßenraum Stellplätze zur auschließlichen Nutzung ausgewiesen werden. Natürlich durch die zuständige Behörde. Da ist es nur folgerichtig, das die Carsharing-Betreiber in dem Maße, wie sie Elektroautos in ihre Flotten aufnehmen (was ja eine gute Idee ist), auch Stellplätze mit Lademöglichkeit nachfragen müssen. Hin und wieder bedeutet das eben, dass es an einem Ort hinterher weniger "freie" Parkplätze gibt, mal mit und mal ohne Ladesäule. Aber durch Carsharing soll ja auch erreicht werden, dass deutlich weniger Autos (dafür aber öfter) unterwegs sind und Platz verbrauchen.

Jens-Uwe
(der seit 30 Jahren gelegentlich Carsharing nutzt und sich noch erinnern kann, wie skeptisch die Betreiber mal bei Elektroautos waren und welche Mühe sie hatten, an private Stellplätze für neue Stationen zu kommen)
 

wolfgang dwuzet

Bekanntes Mitglied
23.11.2006
3.884
nochmal kurzer nachtrag zu meiner absicht,
ich würde die ausdrucke NICHT an die säulen sondern direkt auf die "ausgedruckten und folierten halteverbotsschilder auf denen unten auch gleich die kfz-kennzeichen mit gedruckt sind, draufkleben, ,,, wenn die kleben könnendürfen, kanndarf ich das wohl auch,,,
 

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